BürokratieabbauBessere Werkzeuge für besseres Recht
Bessere Werkzeuge für besseres Recht: Unter diesem Titel hat die Bundesregierung vergangenen Mittwoch (19. Juni 2019) ihren Bericht zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2018 vorgelegt. Ein Ergebnis: Der laufende Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ist im Berichtsjahr um 122 Millionen Euro gestiegen. Fünf Regelungsvorhaben haben insgesamt zu einer Entlastung von 48 Millionen Euro geführt, 60 führten zu neuem Aufwand in Höhe von 170 Millionen Euro pro Jahr. Insgesamt liegt der Erfüllungsaufwand aus neuen oder geänderten bundesrechtlichen Regelungen damit unter dem langjährigen Durchschnitt.
Die größte Entlastung der Verwaltung in Höhe von rund 24 Millionen Euro ergibt sich aus dem Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU. Wie das bestehende Recht systematisch vereinfacht werden soll, hält das vom Bundeskabinett im Dezember beschlossene Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ mit mehr als 50 Maßnahmen fest. Sie untergliedern sich in drei Bereiche: Instrumente der besseren Rechtsetzung, Vereinfachungsmaßnahmen sowie Folgemaßnahmen aus der 2017 vom Statistischen Bundesamt durchgeführte Lebenslagenbefragung (wir berichteten). In allen drei Bereichen spielt die Digitalisierung eine wichtige Rolle. Sie bleibe ein Schwerpunktthema des Regierungshandelns. Wichtige Weichenstellungen waren hier laut der Bundesregierung die Einsetzung eines Digitalrats (wir berichteten), die Umsetzungsstrategie Digitalisierung gestalten (wir berichteten) und der geplante Portalverbund.
Breite Öffentlichkeit einbeziehen
Als Instrument der besseren Rechtsetzung soll beispielsweise eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Einsatz kommen. Sie dient laut Bundesregierung der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden. Bis die Online-Plattform zur Verfügung stehe, veröffentlichen die Bundesministerien Entwürfe für Gesetze im Rahmen ihres jeweiligen Internet-Auftritts. Links dazu befinden sich auf der bereits bestehenden Unterseite „Gesetzesvorhaben der Bundesregierung“ auf der Website der Bundesregierung. Eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Verbänden sollen ebenfalls veröffentlicht werden, sofern diese einer Veröffentlichung nicht widersprechen. Elektronisch veröffentlicht werden soll außerdem das Bundesgesetzblatt. Die so genannte elektronische Verkündung soll die bislang allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblatts ablösen. Das beschleunige nicht nur die Verkündung, sondern mache die amtliche Fassung des Bundesgesetzblatts auch einer breiteren Öffentlichkeit – kostenlos und barrierefrei – zugänglich.
Elektronisches Gesetzgebungsverfahren
Einen durchgängig digitalen, interoperablen und barrierefreien Prozess zur Bearbeitung von Gesetzesvorhaben auf Bundesebene soll das Projekt „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren“ (eGesetzgebung) schaffen: Bis 2022 soll es möglich sein, das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene vollständig elektronisch und medienbruchfrei zwischen allen beteiligten Verfassungsorganen und Institutionen abzuwickeln. Der Prozess solle sich dabei an den aktuellen elektronischen Entwicklungen orientieren.
2018 wurden außerdem Arbeiten an pilothaften IT-Anwendungen weiter vorangetrieben: Mit der Evaluierung des Prototyps zur komfortablen elektronischen Textabstimmung (eTAb) seien wichtige Erkenntnisse für die gemeinsame Erstellung und Abstimmung von Texten identifiziert worden. Die eGesetzgebung widmet sich darüber hinaus der Digitalisierung und Koordinierung von 37 bestehenden Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbüchern, die in die elektronische Gesetzgebung integriert werden sollen. Mit eNAP, einem Prototypen für eine elektronische Nachhaltigkeitsprüfung wiederum werden Anwender bei der elektronischen Durchführung der Nachhaltigkeitsprüfung und damit bei der Erstellung von Gesetzen unterstützt, deren Wirkungen einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen.
Für das Jahr 2019 haben sich die Projektpartner weitere Schritte für die elektronische Gesetzgebung vorgenommen. Ein gemeinsames Datenaustauschformat soll vereinbart werden und die verfassungsorganübergreifende digitale Zusammenarbeit in Gesetzgebungsverfahren verbessern. Außerdem sollen weitere Arbeitshilfen digitalisiert werden und erste Anwendungen in einer einheitlichen Benutzeroberfläche zusammengeführt werden.
Vereinfachungsmaßnahmen entlasten
Unter die Vereinfachungsmaßnahmen fallen Rechts- und Verfahrensvereinfachungen sowie die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Zu den bereits gestarteten Projekten zählt beispielsweise die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Stufe 3 wird laut Bundesregierung am 1. Oktober 2019 in Kraft treten. Wer sein Fahrzeug umschreiben will, könne das dann vom heimischen Rechner aus erledigen. Nach Eingabe und Prüfung der Daten erhalte die antragstellende Person im i-Kfz-Portal einen Zulassungsbescheid, mit dem sie sofort am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann – sofern sie das Kennzeichen behält. Die Zulassungsbehörde versendet die notwendigen Fahrzeugunterlagen (Zulassungsbescheinigungen und Plaketten) an den Halter. Für Stufe 4 der i-Kfz kündigt die Bundesregierung maßgeschneiderte Lösungen für Flottenbetreiber, Hersteller und andere juristische Personen an. Eine Einführung ist für 2020 vorgesehen. Dabei sollen auch die Nutzerkonten des Bundesportals eingebunden werden.
Mit ElterngeldDigital hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die beliebteste Familienleistung digitalisiert (wir berichteten). Wie sich dem Bericht der Bundesregierung entnehmen lässt, wird dieses Angebot weiter ausgebaut. Antragsdaten sollen zukünftig medienbruchfrei an die Elterngeldstelle übermittelt werden, außerdem sollen weitere Bundesländer ElterngeldDigital anbieten. Insgesamt will die Bundesregierung die Transparenz familienpolitischer Leistungen, eine leichtere Antragstellung und eine schnellere Bearbeitung von Anträgen durch digitale Angebote und Verfahren ermöglichen. Mehr Leistungen sollen noch in dieser Legislaturperiode online beantragt werden können, heißt es in dem Bericht.
Onlinezugangsgesetz im Blick
Strategisch neu ausgerichtet wurde zudem der Einheitliche Ansprechpartner (EA) 2.0. Das aus 16 Landesportalen und einem Bundesportal bestehende Netzwerk soll es Unternehmen und Gründern ermöglichen, notwendige Verfahren einfach und elektronisch sowie grenzüberschreitend über eine einheitliche Stelle abzuwickeln. Die Portale sollen dazu einen Single Point of Contact zur Verwaltung anbieten und künftig ähnlich aussehen und funktionieren. Die erste Phase zur strategischen Neuausrichtung sei 2018 abgeschlossen worden. Im Zuge der OZG-Umsetzung sollen die EA-Portale in den kommenden Jahren in den neuen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern sowie in das neue einheitliche digitale Zugangstor auf europäischer Ebene (wir berichteten) integriert werden.
Weiter geht die Bundesregierung in ihrem Bericht auf die Ausbaumaßnahmen des digitalen Angebots der Bundesagentur für Arbeit ein: Die BA konnte im Jahr 2018 mit erstmalig rund 110 Millionen Besuchern auf ihrem Portal und circa einer Million elektronisch gestellter Anträge auf Arbeitslosengeld deutliche Verbesserungen bei Reichweite und Nutzungsquote ihres Online-Angebots erzielen. Unter anderem mit dem Selbsterkundungstool für Studieninteressierte, die Online-Arbeitsuchendmeldung oder die optimierte Jobsuche seien Verbesserungen für die Nutzer umgesetzt worden. Arbeitgeber können zusätzliche Online-Funktionen beim Kurzarbeitergeld und der Gewährung eines Eingliederungszuschusses nutzen. Für die Arbeitnehmer wurden Online-Funktionen beim Insolvenzgeld, bei der Berufsausbildungsbeihilfe, dem Arbeitslosengeld sowie bei Abmeldungen aus der Arbeitslosigkeit geschaffen. Seit Ende Mai 2019 besteht in der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Möglichkeit, online sowohl Weiterbewilligungsanträge zu stellen als auch Veränderungen in den Verhältnissen mitzuteilen. Zudem sollen Unterhaltsvorschuss- und Rentenerhöhungen ab dem Jahr 2019 teilautomatisiert und ab dem Jahr 2020 vollautomatisiert im IT-Verfahren verarbeitet und beschieden werden.
Nicht zuletzt kündigt die Bundesregierung im vorgelegten Arbeitsprogramm ein Normenscreening plus an, womit geltende und zukünftige Gesetze im Verwaltungsbereich des Bundes überprüft werden. Dies soll anlassbezogen zu bestehenden Rechtsvorschriften im Rahmen der konkreten Digitalisierungsmaßnahmen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und durch systematische Prüfungen erfolgen.
digital first stärken
Insgesamt soll für die Rechts- und Verfahrensvereinfachung die Möglichkeit zur elektronischen Beantragung von Verwaltungsleistungen zur Regel, die Verwendung von Papierdokumenten und das persönliche Erscheinen soweit möglich und erwünscht durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt werden. Im Jahr 2019 werde beispielsweise das Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung den Echtbetrieb aufnehmen, womit der Zugang von Bürgern und Unternehmen zu Dienstleistungen der Zollverwaltung medienbruchfrei, digital gestaltet wird. Nach der verbindlichen Zolltarifauskunft im Jahr 2019 sollen 2020 Anträge aus dem Bereich der Energiesteuer folgen. Ertüchtigt werden soll auch das Ausländerzentralregister (AZR), sodass es beispielsweise belastbare Auskünfte liefert oder alle relevanten Behörden unkompliziert auf das AZR zugreifen können. „Wir werden es in Zusammenarbeit mit den Ländern zu einem insgesamt den zeitgemäßen Anforderungen entsprechenden zentralen Ausländerdateisystem weiterentwickeln“, kündigt die Bundesregierung in ihrem Bericht an.
Folgemaßnahmen aus der Lebenslagenbefragung
Als Folgemaßnahme aus der Lebenslagenbefragung soll unter anderem das Informationsportal „Sozialversicherung für Arbeitgeber“ schrittweise weiterentwickelt werden: Eine inhaltliche Ergänzung um lohnsteuerrechtliche Themen wird angestrebt, perspektivisch die Integration weiterer Themen geprüft. Untersucht werde auch die Ergänzung um produktive Elemente. Ziel der Bundesregierung sei es, Arbeitgebern gebündelte Informationen und Dienstleistungen in einem Portal empfängerorientiert zur Verfügung zu stellen.
Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer soll ebenfalls vereinfacht werden. Dazu sollen unter anderem die Kommunen durch die kommunalen Spitzenverbände bei der Einführung einer elektronischen Übermittlung von Gewerbesteuerbescheiden an Unternehmen unterstützt werden.
Ein medienbruchfreier Prozess, der zu einem vollständig elektronischen Verwaltungsverfahren führt, werde für die BAföG-Antragstellung angestrebt. Die Umsetzung erfolge durch die Verknüpfung der Verwaltungsserviceportale zum Portalverbund.
Als weitere Folgemaßnahmen aus der Lebenslagenbefragung soll unter anderem für eine bürgernahe Sprache in der Finanzverwaltung gesorgt oder die Leistungsgewährung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch unter anderem durch den Ausbau des IT-Verfahrens ALLEGRO besser unterstützt werden.
NKR sieht mehr als nur Handlungsbedarf
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) liest in dem nun vorliegenden Bericht zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung eine positive Entwicklung, drängt aber gleichzeitig darauf, bereits existierende Instrumente weiterzuentwickeln und effektiver sowie konsequenter anzuwenden. Eines der Kritikfelder betrifft das Thema Digitalisierung. Hier sehe der Rat nicht nur Handlungsbedarf, sondern großen Handlungsdruck. Aus NKR-Sicht müssen die Ergebnisse der Lebenslagenbefragung und die dazugehörigen Verbesserungsvorschläge systematisch bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes berücksichtigt werden. Auch sollten bislang analog ablaufende Verwaltungsverfahren nicht nur digitalisiert, sondern im Vorfeld auch auf Verbesserungs- und Vereinfachungspotenzial untersucht werden.
Stellungnahme des NKR zum Bericht der Bundesregierung
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