HamburgBericht des Datenschutzbeauftragten

[12.04.2023] Nicht der Datenschutz erschwert die Digitalisierung, sondern schlechte Digitalisierung erschwert guten Datenschutz. Dieses Fazit zog der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anlässlich der Vorstellung seines aktuellen Tätigkeitsberichts.
Der Tätigkeitsbericht 2022 des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

Der Tätigkeitsbericht 2022 des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.

(Bildquelle: HmbBfDI)

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Thomas Fuchs hat seinen Tätigkeitsbericht 2022 vorgestellt und ihn an Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit übergeben. Nach Angaben des HmbBfDI macht der Bericht deutlich, dass die Digitalisierung des öffentlichen Sektors in Hamburg weiter Fahrt aufnimmt; das zeige auch die Rekordzahl an Prüfungen und Beratungen öffentlicher Stellen durch den HmbBfDI im Berichtsjahr 2022.
Durch die Digitalisierungsstrategie der EU und den digitalpolitischen Paradigmenwechsel hin zu einer Nutzung großer Datenmengen im gesellschaftlichen Interesse, insbesondere zu Forschungszwecken, werde sich zudem der Fokus des Datenschutzes verändern. Das bedeute, dass Datennutzungs- und -zugangskonzepte künftig verstärkt geprüft und bewertet sowie datenschutzrechtliche Garantien von Anfang an mitgedacht werden müssten.
Die Zahl der Cyber-Attacken hat laut dem Tätigkeitsbericht 2022 zugenommen: Mit 807 Data Breaches, davon 227 Hacker-Angriffen, wurde im vergangenen Jahr ein neuer Höchststand meldepflichtiger Datenschutzverletzungen bei Hamburger Unternehmen und Institutionen erreicht. Auffällig ist nach Aussage des HmbBfDI die zunehmende Intensität der Cyber-Angriffe, die teilweise tief in die IT-Systeme eindringen und Organisationen über einen langen Zeitraum schaden können. „IT-Sicherheit bleibt ein hoch relevantes Thema. Auch Einrichtungen, die nicht zur Kritischen Infrastruktur gehören, müssen auf hohe Sicherheitsstandards Wert legen, um ihre Systeme und personenbezogenen Daten zu schützen“, so Thomas Fuchs.

Kontrolle der Datenbanken der Polizei

Wie in dem Bericht weiter zu lesen ist, ist der HmbBfDI 2022 erstmals seiner neuen gesetzlichen Aufgabe nachgekommen, die Datenbanken der Polizei, in denen die Ergebnisse und Verfahren von verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen gespeichert werden, systematisch zu kontrollieren. Leider sei die Polizei Hamburg ihrer Pflicht, diese Eingriffe gesondert zu protokollieren und damit eine effektive Überprüfung der Vorgänge zu ermöglichen, nicht nachgekommen. „Die Vorgänge mussten händisch nacherfasst werden und konnten entsprechend nur eingeschränkt und mit einem erheblichen Zeitaufwand für beide Seiten überprüft werden. Diese defizitäre Dokumentation ist nicht hinnehmbar“, schreibt Fuchs in seinem Bericht.
Im Hamburger Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) ist zudem vorgesehen, dass die Polizei Daten, die aus den oben genannten Maßnahmen gewonnen wurden, in ihren Dateisystemen entsprechend kennzeichnen muss. Auch dies erfolge aktuell nicht. Das sei kein guter Zustand, auch wenn das Gesetz hier großzügige Übergangsfristen vorsehe, so Thomas Fuchs. Sein Fazit: „Nicht der Datenschutz verhindert die Digitalisierung, sondern die schlechte Digitalisierung behindert den Datenschutz. Umsetzungsdefizite in der Digitalisierung führen zu schlechter Datenqualität, geringer Transparenz, und letztlich auch zu einer schlechteren Nutzbarkeit von Daten.“

Soziale Plattformen bleiben problematisch

Wie es in dem Bericht des Hamburger Datenschutzbeauftragten weiter heißt, sind im vergangenen Jahr zudem mehrere große europäische Verfahren gegen Produkte des US-amerikanischen Technologieunternehmens Meta zum Abschluss gekommen. Dem Unternehmen gehören unter anderem die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram sowie die Instant-Messaging-Apps WhatsApp und Messenger. Mit verbindlichen Entscheidungen des Europäischen Datenschutzausschusses, an denen der HmbBfDI intensiv beteiligt war, seien Bußgelder in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro verhängt worden.
Auch 2023 stehe noch eine grundsätzliche Entscheidung in einem Facebook-Verfahren an. „Die datenschutzrechtlichen Defizite bei Facebook, Instagram und WhatsApp insbesondere bei der Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken werden damit auf der obersten europäischen Ebene der Datenschutzaufsicht festgestellt“, so Thomas Fuchs. „Insofern bleibt es problematisch, dass staatliche Stellen meinen, Facebook weiter für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen zu müssen.“





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