BundesverwaltungsamtBeihilfe-App kann jetzt E-Rezept
Die Beihilfe ergänzt die private Eigenvorsorge von Beamtinnen und Beamten und deren Familien in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen. Mit seiner App „Beihilfe Bund“ bietet das Bundesverwaltungsamt (BVA) dazu eine durchgängig digitalisierte Dienstleistung. Seit 2021 hat die Anwendung den Beihilfebescheid in Papierform abgelöst. Nun meldet das BVA, dass die App in einer neuen Version als Pflichtupdate zur Verfügung steht. Mittels einer neuen Sharing-Funktion sei die App damit auch E-Rezept-ready. Mit der neuen Version kann ein PDF ganz einfach aus einer anderen App des Smartphones in die Beihilfe-App geteilt werden. Nach erfolgreichem Import des PDF und der Auswahl des Antragtyps Beihilfeantrag oder Pflegeantrag wechselt die App in die bekannte Galerie-Ansicht. Beihilfeberechtigte Personen können den Kostenbeleg zum E-Rezept somit aus der offiziellen E-Rezept-App der gematik mit der Beihilfe teilen.
Ohne lange Postlaufzeiten erhalten die App-Nutzenden nach erweiterter Authentifizierung ihren Beihilfebescheid anschließend direkt in die App. Liegt der Bescheid vor, erhält die beihilfeberechtigte Person automatisch eine Benachrichtigungs-Mail und kann den elektronischen Bescheid rechtssicher und datenschutzkonform in der App abrufen. Der Bescheid kann mit der neuen App-Version direkt in der Beihilfe-App angezeigt werden. Ein separater PDF-Viewer wird nicht mehr benötigt.
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