FlugfunkAntrag auf Rufzeichen online stellen
Alle Privatpersonen und Unternehmen, die vom Flugzeug aus am Flugfunk teilnehmen wollen oder müssen, können ihre Aircraft Station Licence jetzt auch online über das Bundesportal beantragen. Darauf weist das Bundesministerium des Innern auf seiner OZG-Website hin. Bislang konnten Eigentümerinnen und Eigentümer von Luftfahrzeugen den Antrag für Rufzeichen für ihr Luftfahrzeug zwar auf der Internet-Seite der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Dokument herunterladen und digital ausfüllen. Der Antrag musste im Anschluss allerdings ausgedruckt und per Post an die BNetzA versendet werden. Auch der Bescheid erreichte die Antragstellenden auf dem Postweg. Jetzt könne der Antrag im Bundesportal sowohl online ausgefüllt als auch digital versendet werden. Der Zugang zum elektronischen Formular erfolge für Privatpersonen über ihre BundID, während Unternehmen und Organisationen sich über Mein Unternehmenskonto ausweisen. Nach Prüfung des Antrags seitens der Bundesnetzagentur erhalten die Antragstellenden eine Zuteilungsurkunde mit dem Rufzeichen für ihr Flugzeug oder ihren Ballon. Die Möglichkeit, einen Antrag wie bisher auf dem Postweg zu stellen, bestehe weiterhin. Antragstellende mit Wohnsitz im Ausland müssen eine Person angeben, die in Deutschland empfangsbevollmächtigt ist.
Die Bundesnetzagentur verwaltet für Deutschland alle Frequenzen, die Flugzeugführerinnen und -führer sowie Fluglotsinnen und -lotsen für ihre Kommunikation verwenden. Damit der Funkverkehr reibungslos ablaufen kann, müssen sämtliche Funkstellen, die am Funkverkehr beteiligt sind, eindeutig identifiziert werden. Hierfür werden Rufzeichen genutzt, welche die BNetzA zuteilt. Diese Rufzeichenzuteilung erfolgt im Rahmen der Ausstellung einer Aircraft Station Licence, die aufgrund internationaler Verträge weltweit gültig ist.
https://www.onlinezugangsgesetz.de
https://www.bundesnetzagentur.de
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