Königs WusterhausenAmtsgericht arbeitet mit E-Akten

[17.10.2022] Die Akten für neu anzulegende Verfahren in Zivil- und Familiensachen werden beim Amtsgericht Königs Wusterhausen fortan elektronisch geführt. Da auch das Landgericht Cottbus und das Brandenburgische Oberlandesgericht mit der E-Akte arbeiten, ist eine medienbruchfreie Bearbeitung der Verfahrensakte durch den gesamten Instanzenzug möglich.

Seit dem 1. September 2022 werden sowohl beim Amtsgericht Königs Wusterhausen als auch in dessen Zweigstelle Wildau die Akten für neu anzulegende Verfahren in Zivil- und Familiensachen ausschließlich elektronisch geführt. Nach Angaben des Landes Brandenburg startet somit am größten Gericht des Landgerichtsbezirks Cottbus die E-Akte in den Regelbetrieb. Durch die bereits erfolgte Einführung der E-Akte beim Landgericht Cottbus und beim Brandenburgischen Oberlandesgericht sei nun eine medienbruchfreie Bearbeitung der Verfahrensakte durch den gesamten Instanzenzug möglich. Eine Herausforderung sei die erstmals parallele Einführung an zwei Standorten gleichzeitig gewesen.
Grundlage der Einführung seien die vier Pilotprojekte an den Landgerichten Frankfurt (Oder) und Neuruppin sowie an den Amtsgerichten Brandenburg an der Havel und Strausberg. Die Einführung der E-Akte soll in Zivil- und Familiensachen nunmehr sukzessive an allen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit erfolgen (wir berichteten). Die Einführungsreihenfolge sei unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren festgelegt worden. Zum 1. Oktober 2022 folgte demnach die Einführung bei den Amtsgerichten Fürstenwalde/Spree und Bad Freienwalde (Oder). Abhängig von der Entscheidung der Personalvertretungsgremien sollte der Regel-Roll-out dort nicht nur in Zivil- und Familien-, sondern auch in Betreuungssachen erfolgen. In den weiteren Verfahrensarten sowie in den Fachgerichten und bei den Staatsanwaltschaften sind im kommenden Jahr weitere Pilotprojekte geplant.





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