Schleswig-HolsteinAmtsblatt wird digital

[02.10.2024] Das Amtsblatt für Schleswig-Holstein ist das zentrale Bekanntmachungsorgan für Satzungen, deren Geltungsbereich sich auf das ganze Land erstreckt, sowie für öffentliche und örtliche Bekanntmachungen der Landesverwaltung. Die Papierfassung wurde nun von einem Onlineportal abgelöst.

Das Amtsblatt für Schleswig-Holstein wird digital. Seit dem 1. Oktober 2024 werden Veröffentlichungen im Amtsblatt für Schleswig-Holstein online über das neue Verkündungsportal des Landes vorgenommen. Die Veröffentlichungen im digitalen Verkündungsportal sind amtlich. Nutzerinnen und Nutzer können die zertifizierten PDF-Dateien auf der Seite kostenfrei lesen, herunterladen, drucken oder über einen Link teilen. Ein elektronisches Siegel garantiert dabei die Echtheit der Dokumente. Das Amtsblatt für Schleswig-Holstein erschien bisher rechtsverbindlich nur in gedruckter Form. „Das digitale Amtsblatt ist ein Meilenstein für die Verwaltung beim Land und bei den Kommunen. Wo man vorher im gedruckten Exemplar suchen musste, kann man das jetzt online tun“, sagte die schleswig-holsteinische Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zum Start des Verkündungsportals. Zudem schone die Digitalisierung die Umwelt, da der Druck und der Versand der Papierausgaben entfallen.

Ergänzende Serviceleistungen

Bei der digitalen Veröffentlichung werden die Texte zukünftig nicht mehr in Ausgaben gesammelt und gebündelt, sondern einzeln und unabhängig voneinander hochgeladen. Je nach Anzahl der anstehenden Veröffentlichungen können also an einem Tage mehrere Blätter – oder auch kein einziges – online erscheinen. Zudem stehen zusätzliche Informationen und Serviceleistungen zur Verfügung wie zum Beispiel Antworten auf häufig gestellte Fragen, eine Recherche, ein Newsletter, ein Glossar oder eine Kontaktmöglichkeit. Barrierefreie Informationen zum Inhalt und zur Nutzung des Verkündungsportals sind auch in Leichter Sprache vorhanden, in Kürze soll eine Version in Deutscher Gebärdensprache vorliegen. Die digital zugänglichen amtlichen Fassungen haben somit auch einen Mehrwert für die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner.





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