Nordrhein-WestfalenAgrarstrukturverbesserung online

[16.07.2024] Das Verwaltungsverfahren „freiwilliger Landtausch“ bietet Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit, ihre Flächen zu arrondieren oder zu erweitern. Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat nun einen elektronischen Zugang zur Beantragung eröffnet.
Luftaufnahme von Grünflächen, vertikal durchtrennt von einem Feldweg.

Eine relativ einfache Möglichkeit, um ländliche Grundstücke neu zu ordnen, ist der freiwillige Landtausch.

(Bildquelle: Bernd Dittrich/Unsplash)

Der so genannte freiwillige Landtausch ist eines von mehreren möglichen Verwaltungsverfahren zur Flurbereinigung in ländlichen Gebieten. Durchgeführt wird es auf Antrag der Tauschpartner. Ziel des Landtausches ist es, die Agrar- oder Forststruktur zu verbessern, zum Beispiel durch die Zusammenlegung von Flächen oder die Verkürzung der Hof-Feld-Entfernung. Auch aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege kann der freiwillige Landtausch sinnvoll sein. Grundlage ist die weitgehende Einigkeit der Eigentümer über den angestrebten Tausch.

In Nordrhein-Westfalen können Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen ihre Anträge auf Durchführung eines solchen freiwilligen Landtauschverfahrens ab sofort online stellen. Zur Verfügung gestellt wird das Angebot vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes. „Mit der elektronischen Antragstellung wird der Landtausch deutlich vereinfacht. Und den Behörden liegen die Daten schneller vor, sind standardisiert und tragen so zum Bürokratieabbau bei“, sagt Staatssekretär Martin Berges.

Der freiwillige Landtausch ist ein beschleunigtes Bodenordnungsverfahren auf Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes. Basierend auf dem Tauschplan werden das Liegenschaftskataster und das Grundbuch berichtigt, für die Tauschpartner fallen aufgrund des öffentlichen Interesses keine Notar- oder Gerichtskosten und im Regelfall auch keine Grunderwerbssteuer an. Alle notwendigen Informationen und den Zugang stellt das Land über das Serviceportal Nordrhein-Westfalen bereit.





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