Baden-Württemberg80 Millionen Euro für OZG-Umsetzung
Baden-Württemberg steht als Flächenland mit über 1.100 Kommunen vor einer besonderen Herausforderung bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Der Staatshaushaltsplan sieht in einer Rücklage im Einzelplan 12 Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vor. Nun wurde – nach intensiver Ausarbeitungsphase unter Federführung des Innenministeriums – die Kabinettsvorlage zur so genannten OZG-Rücklage beschlossen. Mit diesen 80 Millionen Euro werde „der nächsten Gang auf dem Weg zur digitalisierten Verwaltung eingelegt“, heißt es in einer Meldung des baden-württembergischen Innenministeriums. Beschlossen wurden insbesondere auch konkrete Digitalisierungsmaßnahmen, welche die einzelnen Ressorts nun umsetzen und aus der OZG-Zulange finanzieren können. „Damit das Amt zum Bürger kommt und nicht umgekehrt, haben wir noch einen Stapel Arbeit vor uns. Nun sind wir unserem Ziel wieder ein Stück nähergekommen“, sagte Digitalisierungsminister Thomas Strobl in Stuttgart.
Größtes Modernisierungskonzept der öffentlichen Verwaltung
Der angestoßene Digitalisierungsprozess und damit die Umsetzung des OZG sei das größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik, sagte Strobl. Um die Vorteile der Digitalisierung in jedem Lebensbereich ausschöpfen zu können, sei noch viel Arbeit notwendig. Mit der Kabinettsvorlage konnten gute Kompromisse erarbeitet und die Belange aller Ressorts berücksichtigt werden. Damit erhalte die Verwaltungsdigitalisierung neuen Schwung, so der Digitalisierungsminister. Durch die nun zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel kann die Digitalisierung im Land weiter Fahrt aufnehmen. Alle Ressorts stehen bereits in den Startlöchern – der Beschluss in der Ministerratssitzung sei der Startschuss für die konkrete Umsetzung zahlreicher Projekte.
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