Nordrhein-WestfalenBezahlkarte startet in fünf Einrichtungen

[13.01.2025] Nordrhein-Westfalen startet die Einführung der so genannten Bezahlkarte für Geflüchtete zunächst in fünf Landeseinrichtungen. Ab dem zweiten Quartal 2025 soll die Karte landesweit ausgerollt werden. Das Projekt ist Teil eines bundesweiten Gemeinschaftsprojekts von 14 Ländern.
Chipkarte (Kreditkarte), Portemonnaie und Kugelschreiber liegen auf einem Holztisch.

Geflüchtete sollen Leistungen über die so genannte Bezahlkarte erhalten.

(Bildquelle: woodyphoto22/123rf.com)

Nach Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen und weiteren Ländern startet nun auch in Nordrhein-Westfalen die Ausgabe der so genannten Bezahlkarte an Geflüchtete. Wie das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration meldet, sollen die Karten zunächst in fünf Landeseinrichtungen – je einer pro Regierungsbezirk – an die Leistungsempfängerinnen und -empfänger ausgegeben werden. Danach soll die Bezahlkarte sukzessive innerhalb von drei Monaten über das Landessystem in weiteren derzeit 50 Einrichtungen ausgerollt werden. Bisher erfolgt einmal wöchentlich die Ausgabe von Bargeld in den Geflüchteteneinrichtungen. Dieses Verfahren wird nun mit der Ausgabe der Bezahlkarte ersetzt. In den kommenden Wochen sind außerdem Informationsveranstaltungen für alle Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte geplant, damit der Roll-out in den Kommunen ab dem zweiten Quartal 2025 beginnen kann.

SocialCard ist ein Gemeinschaftsprojekt

„Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt Nordrhein-Westfalen den Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom November 2023 im Gleichklang mit 13 weiteren Bundesländern um“, sagt die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Josefine Paul. Nordrhein-Westfalen hatte das zugrunde liegende Bezahlkartensystem zusammen mit den 13 anderen Bundesländern beauftragt. Diese so genannte SocialCard wird von Unternehmen wie secupay, Publk, Visa, SAP und anderen unterstützt. Für die Finanzierung der hierdurch entstehenden Kosten der Einführung und des Betriebs der Bezahlkarte wurden insgesamt 12 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt.

Opt-out für Kommunen

Die Asylantragstellenden nehmen die guthabenbasierte Debitkarte nach ihrer Zuweisung in die Kommunen mit. Eingesetzt werden kann sie deutschlandweit im stationären Einzelhandel und im Onlinehandel – überall dort, wo Visa akzeptiert wird. Der abzuhebende Bargeldbetrag ist begrenzt. Über eine App oder ein Onlineportal können Karteninhaberinnen und Karteninhaber ihre getätigten Umsätze einsehen.

Für die Kommunen ist die Einführung der SocialCard allerdings nicht verpflichtend: Diese können auch an vor Ort bereits etablierten Systemen festhalten. Kommunen, die dasselbe System wie das Land nutzen, können auf bestehende Datensätze zu Leistungsempfängerinnen und -empfängern zugreifen und diese vom Land übernehmen. Darin sind etwa der Name und bestehende Ausweisdokumente hinterlegt.





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