BerlinPlattform fürs Prozessmanagement

[18.10.2024] Das Land Berlin hat ab sofort Zugriff auf die von Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellte Prozessmanagementplattform. Einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung wurde jetzt zugestimmt.

Der Berliner Senat hat am 15. Oktober 2024 auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, dem Abschluss der „Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Zusammenarbeit bei der Nutzung und Weiterentwicklung einer gemeinsamen Prozessmanagement-Plattform (VV Kooperatives Prozessmanagement)“ zugestimmt. Auf Grundlage der Vereinbarung erhält das Land Berlin Zugriff auf die vom Land Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellte Prozessmanagementplattform.

Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium bilden die Vereinbarungspartner den „Verbund Kooperatives Prozessmanagement“, der unter anderem die Weiterentwicklung der FIM-konformen Prozessmanagementplattform unter Beachtung der zugrundeliegenden Methoden und weiteren Standards im föderalen Kontext anstrebt und zu Harmonisierungen auf methodischer und technischer Ebene beiträgt, heißt es vonseiten des Presse- und Informationsamts des Landes Berlin.

Geschäftsprozessmanagement ist durch das Berliner E-Government-Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Bevor Verwaltungsleistungen digitalisiert werden können, müssen die zugrunde liegenden Abläufe dokumentiert, analysiert und optimiert werden. Auf diese Weise wird eine nachhaltige und effiziente Umsetzung der Leistungsdigitalisierung sichergestellt. Zusätzlich kann durch den Abschluss der Vereinbarung künftig Prozessmanagement im Sinne des Föderalen Informationsmanagements (FIM) durchgeführt werden.

Mit dem Abschluss der Vereinbarung teilen sich die Länder Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie das Bundesinnenministerium neben den Kosten für den Betrieb auch jene für die beständige Weiterentwicklung des Produkts.





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