Mecklenburg-Vorpommern182.000 E-Akten in der Justiz

[02.09.2024] In Mecklenburg-Vorpommern nutzen jetzt die Ordentliche Gerichtsbarkeit sowie alle Fachgerichte die E-Akte. Die Umstellung der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte auf elektronische Aktenführung steht noch bevor. Gleichzeitig will das Land den KI-Einsatz in der Justiz vorantreiben.
Porträt von Jacqueline Bernhardt

„Die Einführung der elektronischen Akte ist die Chance, die Transformation von der analogen zur digitalen Justiz zu bewältigen“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

(Bildquelle: Ecki Raff)

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, sieht ihr Land beim Projekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte „sehr auf der Zielgeraden“. Acht Jahre nach Projektbeginn ist die E-Akte nunmehr an allen 13 Fachgerichten sowie in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme des Strafbereichs und der Mobiliarvollstreckung, eingeführt, meldet das Ministerium. „Heute arbeitet mehr als die Hälfte der rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Justiz in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr mit Papier, sondern mit der elektronischen Akte. In der Justiz unseres Landes wurden bislang mehr als 182.000 Akten angelegt“, sagt Bernhardt. „Einigen Bereichen wie den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten steht die Einführung der elektronischen Akte noch bevor. Hier sind noch dicke Bretter zu bohren. Aber dank des großen Engagements der Beschäftigten in der Justiz zur Mithilfe werden wir weiter gut vorankommen.“

Transformation nicht nur im Dokumentenwesen

Die Einführung der elektronischen Akte habe natürlich noch mit Kinderkrankheiten zu kämpfen. Schließlich, so die Ministerin, habe es keine Blaupause für die – neben der Nachwuchsgewinnung – derzeit größte Aufgabe in der deutschen Justiz gegeben. Die Größe dieser Umstellung liege auch darin, dass es nicht nur darum gehe, Papierakten irgendwie in eine digitale Form zu bringen: Die Einführung der elektronischen Akte sei auch die Chance, die Transformation von der analogen zur digitalen Justiz zu bewältigen und eine Gelegenheit, die Arbeit für die Beschäftigten effektiver zu gestalten. Dieser Prozess sei „unverzichtbar, um weiterhin attraktiv für Bewerberinnen und Bewerber zu bleiben in einer Zeit, in der der Arbeitskräftemangel und der Wettbewerb um die besten Köpfe zunehmen werden. Die elektronische Akte gibt der Justiz zudem die Möglichkeit, bessere Arbeitsbedingungen wie Telearbeit anzubieten. Der Zugang zur Justiz ist für Bürgerinnen und Bürger, die rechtliche Unterstützung suchen, einfacher“, so Bernhardt.

KI als Arbeitserleichterung

Parallel zur Einführung der E-Akte geht das Land das Thema Künstliche Intelligenz an, das auch für die Justiz stets relevanter werde. „Hier müssen wir überlegen, wenn wir die Justiz modern aufstellen wollen, wie wir die KI auch in die Justiz implementieren können, vor allem als Mittel der Arbeitserleichterung. Wir stellen uns mit aller Kraft den großen Themen Digitalisierung und KI. Aber all das geht nur gemeinsam. Daher haben wir eine KI-Werkstatt eingerichtet, in der seit diesem Jahr die mögliche Einbindung von KI diskutiert und geprüft wird. Wir arbeiten an einer Gesamtstrategie“, erklärt die Ministerin.





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