Nordrhein-WestfalenJustiz in Leichter Sprache

[30.08.2024] Öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache anzubieten. Das betrifft auch die Justiz. In Nordrhein-Westfalen stehen ab sofort auf den Websites des Justizvollzugs und der Sozialgerichte Texte in Leichter Sprache zur Verfügung. Die Inhalte auf den Websites der Amts- und Landgerichte waren schon zuvor übersetzt worden.
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Texte in Leichter Sprache sind Pflicht für Internetseiten von Behörden. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen bietet auf fast 200 Internetseiten solche Texte an.

(Bildquelle: JM NRW)

Leichte Sprache zielt durch Befolgen spezieller Regeln auf besonders leichte Verständlichkeit. Sie will Menschen, die aus verschiedenen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Damit dient die Leichte Sprache auch der Barrierefreiheit. Im Land Nordrhein-Westfalen wird jetzt die Justiz – wenigstens in Teilen – sprachlich leichter zugänglich: Die Staatssekretärin des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Daniela Brückner, hat gemeinsam mit dem Verein Lebenshilfe Oberhausen den Bereich „Leichte Sprache“ für die Internetseiten der neun Sozialgerichte und 41 Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt und freigegeben. „Die Justiz muss für alle Bürgerinnen und Bürger einfach zu erreichen sein. Leichte Sprache macht Justiz besser verständlich und baut Barrieren ab. Mit dem Online-Angebot sind jetzt auch alle Webseiten der Sozialgerichte und Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen in Leichter Sprache abrufbar“, sagt Brückner.

Bei der gemeinsamen Eröffnung in Oberhausen dankte die Staatssekretärin allen Prüferinnen und Prüfern der Lebenshilfe Oberhausen, die die Einhaltung der Regeln der Leichten Sprache geprüft haben. Besonders hervorzuheben sei außerdem das Engagement der Studierenden der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, die die juristischen Texte in die Leichte Sprache übersetzt haben.

Alle öffentlichen Stellen des Landes sind gesetzlich verpflichtet, Informationen in Leichter Sprache anzubieten (nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes und § 10 Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen). Für die 148 Websites der Amts- und Landgerichte stehen bereits Texte in leichter Sprache zur Verfügung, nun kamen die Auftritte in Leichter Sprache des Justizvollzugs und der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen hinzu.





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