eIDAS-2.0-VerordnungWie ist der Umsetzungsstand?
Die eIDAS-Verordnung enthält europaweit geltende Regelungen zur elektronischen Identifizierung und zu elektronischen Vertrauensdiensten. Erstmals im Jahr 2014 wurden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung nationaler elektronischer Identifizierungsmittel – und damit auch für den Einsatz des deutschen Online-Ausweises – geschaffen. Im Mai 2024 trat unter der Bezeichnung Verordnung (EU) Nr. 2024/1183 – kurz eIDAS 2.0 – eine Novellierung der ersten Regelungen von 2014 in Kraft.
Nach dem Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung erkundigte sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag im Juli mit einer Kleinen Anfrage (Drucksache 20/12337). Darin schreibt die Fraktion, dass die eIDAS-Verordnung von 2014 einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen habe, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und die digitale Souveränität Europas zu stärken, habe die Europäische Kommission die Verordnung überarbeitet und die eIDAS-2.0-Verordnung initiiert. Im Februar 2024 habe das Europäische Parlament die novellierte Verordnung beschlossen, im März der Rat der EU, führte die Fraktion ferner aus. Die neue Verordnung ziele darauf ab, „die Nutzung sicherer digitaler Identitäten und Vertrauensdienste zu fördern und dabei insbesondere die Einführung eines europäischen digitalen Identitätsrahmens zu unterstützen“.
Die Antwort des Bundestages darauf (Drucksache 20/12493) liegt nun vor. Demnach wird der konkrete Änderungsbedarf bei Gesetzen im Hinblick auf die novellierte eIDAS-Verordnung derzeit noch geprüft. Die erforderlichen Gesetzesanpassungen würden derzeit vorbereitet, heißt es in der Antwort weiter. Danach ist für den Bereich der Vertrauensdienste das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) federführend zuständig, während das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Federführung für die „Umsetzung der Digitalen Identitäten“ inne hat.
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