TK-NABEGKein Booster für den Glasfaserausbau

[06.08.2024] Das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll den Netzausbau beschleunigen und entbürokratisieren. Die Branche hegt indes Zweifel, ob dies eingelöst werden kann. Die Breitband- und Glasfaserverbände ANGA, BREKO und BUGLAS sehen dringenden Nachbesserungsbedarf in wesentlichen Punkten.
Nahaufnahme einer Wiese, im Hintergrund eine Straße. Glasfaserkabel ragen aus der Erde.

Das TK-NABEG, dessen Entwurf kürzlich beschlossen wurde, soll den Breitbandausbau beschleunigen.

(Bildquelle: Christian Schwier/stock.adobe.com)

Ende Juni 2024 hat das Bundeskabinett den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, kurz: TK-NABEG) beschlossen. Die Branche zeigt sich mit dem lange erwarteten Beschluss, dem Monate der Uneinigkeit und Diskussionen zwischen den Ressorts vorausgingen, jedoch nicht zufrieden. Dies geht auch aus Statements der Breitbandverbände ANGA, BREKO und BUGLAS hervor.

„Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den Hoffnungen und Ankündigungen zurück. Sollte es hier keine elementaren Nachbesserungen im Bundestag und Bundesrat geben, wird das Gesetz keine echte Beschleunigung für den Gigabitausbau bringen. Damit wäre eine wirklich wichtige Chance beim Ausbau vertan“, meint ANGA-Geschäftsführerin Andrea Huber. BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers sagt, die Ampel-Koalition sei daran „krachend gescheitert“, ein Gesetz für mehr Tempo beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschließen. Es fehle dem Gesetz die Substanz, den Netzausbau zu erleichtern und zu beschleunigen, so Albers. Und auch der BUGLAS sieht wichtige Stellschrauben für einen beschleunigten Glasfaserausbau nicht optimal genutzt, teilweise sogar verschlechtert.

Verfahren werden nicht effektiv verkürzt

Die drei Verbände kritisieren vor allem Einschränkungen bei der Definition des Telekommunikationsnetzausbaus „im überragenden öffentlichen Interesse“. Eigentlich soll diese Einordnung den Netzausbau gegenüber gleichrangigen Belangen wie etwa Natur- und Denkmalschutz stärken – den Verbänden gehen die Regelungen aber nicht weit genug. So ist der Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ bis zum Jahr 2030 befristet. Zudem gibt es eine Einschränkung im naturschutzrechtlichen Verfahren: Dort wird lediglich die Errichtung von Mobilfunkmasten privilegiert. Das schließe in diesem Bereich de facto Verbesserungen beim Festnetz- und damit Glasfaserausbau aus, so der ANGA. So verpuffe der wichtige Effekt, die oft langwierigen Genehmigungsverfahren im Glasfaserausbau zu verkürzen und den ausbauenden Unternehmen in Zeiten eines angespannten Marktumfelds mehr Planungssicherheit zu verschaffen, so der BREKO. Der Verband folgert, dass der Glasfaserausbau für die Bundesregierung offensichtlich keine Priorität mehr habe.

Neue bürokratische Lasten

Kritisiert werden auch neue Kostentreiber und zusätzliche bürokratische Lasten für die Unternehmen, zum Beispiel durch die Aufnahme von sachfremden Themen wie die Änderungen beim Minderungsrecht in den Entwurf. Dieser sieht die Einführung einer pauschalen Preisminderung vor für den Fall, dass die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht bei den Nutzerinnen und Nutzern ankommt. Erst Ende 2021 war ein Minderungsrecht eingeführt worden, das es Verbrauchern einräumt, Zahlungen zu mindern, wenn die versprochene Internetgeschwindigkeit dauerhaft nicht zur Verfügung steht. Laut BREKO habe sich dieses bewährt – eine Verschärfung entbehre der sachlichen Grundlage.

Der Verband vermisst außerdem im Entwurf für das TK-NABEG eine gesetzliche Regelung für den Übergang von Kuper- auf Glasfasernetze. Eine solche sei zwingend notwendig, um sicherzustellen, dass die Abschaltung der Kupfernetze durch die Deutsche Telekom wettbewerbskonform und verbraucherfreundlich erfolge.

Nachbesserungen dringend erforderlich

Verbesserungen sehen die Verbände lediglich in der Genehmigungsfreiheit von geringfügigen Baumaßnahmen wie dem so genannten Hausstich – dem letzten Schritt, um Gebäude mit Glasfaser zu versorgen. Dies könne dafür sorgen, dass Haushalte, bei denen die Glasfaserleitung bisher nur in der Straße liegt, schneller ans Glasfasernetz angeschlossen werden. Um den Glasfaserausbau in den Häusern und Wohnungen voranzutreiben, könne auch die neugeregelte Technikerpauschale bei dem Glasfaserbereitstellungsentgelt helfen – nach Ansicht der BUGLAS ein (zu) kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Einig sind sich die Verbände darin, dass der Entwurf nachgeschärft werden müsse. „Jetzt sind Bundestag und Bundesrat gefordert. Im Sinne des Glasfaserausbaus und der Digitalisierung Deutschlands müssen sie beim so genannten Beschleunigungsgesetz noch deutliche Verbesserungen auf den Weg bringen“, bringt es die ANGA-Geschäftsführerin Andrea Huber auf den Punkt.





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