Baden-WürttembergRaumordnungsplanung wird digitaler
In Baden-Württemberg will die Landesregierung das Aufstellen von Raumordnungsplänen durch Regionalverbände verschlanken und beschleunigen. Entsprechende Verbesserungen im Landesplanungsgesetz (LplG) habe das Landeskabinett nun zur Anhörung freigegeben, meldet das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. „Mit diesem Gesetz gestalten wir die Planungsverfahren effizienter und flexibler, treiben die Digitalisierung voran und machen die Pläne robuster. Das ist echter Bürokratieabbau. Damit helfen wir den Regionalverbänden, die Herausforderungen der Landes- und Regionalplanung in den kommenden Jahren besser zu bewältigen, um beispielsweise beim Ausbau der erneuerbaren Energien noch schneller voranzukommen“, sagt die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi.
Digital und medienbruchfrei
Eine wichtige Änderung im Landesplanungsgesetz betrifft die Digitalisierung: Alle Verfahrensschritte sollen künftig digital durchgeführt werden, soweit dies rechtlich möglich ist. So sollen etwa Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der zuständigen Stellen online erfolgen. Für Behörden wird die digitale Kommunikation verbindlich vorgeschrieben. Für Stellungnahmen der Öffentlichkeit sollen Onlineformulare zum Standard werden. Satzungen der Regionalverbände sollen ausschließlich online bekannt gemacht werden können. Für die Bereitstellung der Bauleitpläne im automatisierten Raumordnungskataster soll ein einheitliches Datenformat vorgeschrieben werden. Damit soll erstmals die Grundlage für eine medienbruchfreie digitale Übermittlung der Planinhalte gelegt werden. „Der Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ist Teil der ressortübergreifenden Anstrengungen zur Modernisierung und Transformation der Verwaltung“, so Razavi.
Schneller und flexibler
Eine weitere Beschleunigung der Verfahren soll durch ein Anzeigeverfahren erzielt werden, welches die bisherige, oftmals langwierige Genehmigungserteilung ablöst sowie durch die Möglichkeit, formale Fehler im Planungsverfahren zu korrigieren, ohne dass der gesamte Plan ungültig wird. Zur Förderung von Innovation im Bereich der Regionalplanung, und um auf nicht vorhersehbare Entwicklungen reagieren zu können, soll eine Flexibilisierungs- und Experimentierklausel fallbezogene Abweichungen von Standardverfahren ermöglichen. Zudem soll die Rolle der Regionalverbände bei der Umsetzung der Planung gestärkt werden. Darüber hinaus soll die Anwendung des Raumordnungsgesetzes vereinfacht werden, etwa durch Streichung von Doppelregelungen.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung. Anschließend kann der Entwurf vom Landtag beraten und beschlossen werden.
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