Schleswig-HolsteinOpen-Data-Förderrichtlinie in Kraft

[08.07.2024] Offene Daten nutzen Wirtschaft und Forschung, können zu mehr Transparenz beitragen und dadurch Bürgernähe schaffen. Das Land Schleswig-Holstein fördert ab sofort bis 2027 kommunale Projekte zur Anbindung an das landesweite Portal für offene Daten.

Durch den offenen und strukturierten Zugang zu frei verfügbaren Datenbeständen der öffentlichen Hand will das Open-Data-Portal Schleswig-Holstein staatliches Handeln transparent, nachvollziehbar und überprüfbar machen. Nun unterstützt das Land Schleswig-Holstein kommunale Projekte zur Anbindung an das landeseigene Portal für offene Daten. Die Grundlage dafür bildet die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zum Zweck der Förderung der Anbindung von Fachverfahren an das Open-Data-Portal Schleswig-Holstein, die mit Mitteln aus dem Investitionsprogramm IMPULS gefördert wird. Diese Richtlinie trete ab sofort in Kraft und sei bis 2027 gültig, so das Land.

Konkrete Vorteile von Open Data

„Datengesteuerte Innovationen, Digitalisierung und der Einsatz von KI schaffen Wettbewerbsvorteile für unsere Wirtschaft, tragen zur Verbesserung der Forschung bei und bringen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen konkrete Vorteile – zum Beispiel durch effizientere Dienstleistungen der Verwaltung“, sagte Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Voraussetzung für eine umfassende Nutzung dieser Technologien sei die Verfügbarkeit von Daten. Mit dem Offene-Daten-Gesetz, der schleswig-holsteinischen Landesdatenstrategie und dem Open-Data-Portal seien zentrale Meilensteine auf dem Weg erreicht worden, so Schrödter: „Die Förderrichtlinie ist jetzt ein weiterer wichtiger Schritt, insbesondere Kommunen bei ihrer digitalen Transformation zu unterstützen.“

Wer Daten liefert, wird gefördert

Die Adressaten der von der Richtlinie gewährten Förderung sind unter anderem schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter und Kreise sowie kommunale Zweckverbände. Die Förderung ermöglicht eine Anbindung an das Open-Data-Portal und dient damit dem Zweck des seit 2022 bestehenden Offene-Daten-Gesetzes Schleswig-Holsteins. Konkret gefördert werden Neuentwicklungen eines (Fach-)Verfahrens oder die Erweiterung eines bestehenden (Fach-)Verfahrens um eine Schnittstelle zur automatisierten Lieferung strukturierter und maschinenlesbarer Daten an das Open-Data-Portal Schleswig-Holstein. Durch die Förderung soll eine Ausweitung offener Daten unterstützt werden. Ziel der Leitstelle für Open Data ist es, möglichst viele Akteurinnen und Akteure aus der kommunalen Familie für die Förderung zu gewinnen und sie in der Digitalisierung zu unterstützen.





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