Nordrhein-WestfalenEin Jahr Task Force Mobilfunk

[27.06.2024] Seit einem Jahr agieren die Landesregierung, kommunale Spitzenverbände, Mobilfunknetzbetreiber und Funkturmgesellschaften in der Task Force Mobilfunk NRW. Gemeinsam konnten wichtige Fortschritte hin zu einer flächendeckenden Versorgung mit 4G und 5G erreicht werden.
Gruppenfoto mit Mitgliedern der Task Force Mobilfunk NRW.

Ein Jahr nach ihrem Start zieht die Task Force Mobilfunk NRW eine erste positive Bilanz der Zusammenarbeit.

(Bildquelle: MWIKE NRW)

Ein Jahr nach dem Start der Task Force Mobilfunk NRW haben Landesregierung, kommunale Spitzenverbände, Mobilfunknetzbetreiber und Funkturmgesellschaften eine erste positive Bilanz ihrer Zusammenarbeit gezogen. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie mitteilt, wurden hinsichtlich der flächendeckenden Versorgung mit 4G und 5G spürbare Fortschritte erzielt. Dazu haben insbesondere vier Punkte beigetragen. Zum einen haben Mobilfunknetzbetreiber, Funkturmgesellschaften und kommunale Spitzenverbände ein Vorgehen zur frühzeitigen Einbindung von Mobilfunkkoordinatorinnen und -koordinatoren bei Ausbauvorhaben erarbeitet. Zum anderen wurde ein Musterprozess zur Nutzung kommunaler Liegenschaften für den Mobilfunkausbau entwickelt. Als dritten Punkt hebt das Ministerium die Kommunalkonferenz Mobilfunkausbau NRW hervor, welche die Task Force im Jahr 2024 erstmals organisiert hat. Punkt vier betrifft einen Richtlinienentwurf, der sich derzeit in der Abstimmung befindet. Demnach plant das Land, in Kreisen und kreisfreien Städten Koordinatorinnen und Koordinatoren für digitale Infrastruktur zu fördern, die sowohl den Mobilfunk als auch den Glasfaserausbau unterstützen.

Fortschritte im Jahr 2023

An der Task Force beteiligt sind die Mobilfunknetzbetreiber 1&1 Mobilfunk, Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland und Vodafone Deutschland. ATC Germany Holdings, die DFMG Deutsche Funkturm GmbH und Germany Vantage Towers sind die beteiligten Funkturmgesellschaften. Laut Zahlen der Bundesnetzagentur liegt die 5G-Flächenversorgung durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen bei 94,18 Prozent und je nach Netzbetreiber zwischen 68,72 und 89,24 Prozent. Die 4G-Flächenversorgung liege bei 98,26 Prozent und variiere je nach Netzbetreiber zwischen 90,85 und 95,14 Prozent. Der Anteil noch verbleibender weißer Flecken an der Landesfläche beläuft sich damit auf 1,53 Prozent. Der Anteil so genannter grauer Flecken, die nicht von allen Netzbetreibern versorgt werden, betrage derzeit 11,65 Prozent der Landesfläche. Im Jahr 2023 haben die Netzbetreiber 842 neue Antennenstandorte in Betrieb genommen und die Funkturmgesellschaften 214 neue Mobilfunkmasten errichtet. Ende des Jahres gab es nach Angaben der Betreiber und Gesellschaften knapp 17.946 Antennenstandorte an rund 14.000 Masten in Nordrhein-Westfalen. Immer mehr Standorte werden außerdem von mehreren Netzbetreibern genutzt – Ende 2023 waren es laut den Funkturmgesellschaften mehr als 2.400. Die Mobilfunknetzbetreiber treiben den Ausbau auch durch Aufrüstungen der bestehenden Infrastruktur voran. 2023 haben sie laut eigenen Angaben 5.700 Erweiterungen auf 4G oder 5G vorgenommen.

Politik ebnet den Weg

„Die Task Force Mobilfunk NRW ist vor einem Jahr als starke Plattform für den kooperativen Mobilfunkausbau gestartet“, fasst Wirtschaftsministerin Mona Neubaur zusammen. „Seitdem haben Land, Telekommunikationswirtschaft und Kommunen viel für bessere Netze in Nordrhein-Westfalen erreicht und angeschoben. Wir sehen: Dort, wo eigenwirtschaftlich getriebener Ausbau und wirksame Unterstützung vor Ort zusammenkommen, geht es bei der Mobilfunkversorgung schneller voran.“

Hier setze das Land mit dem neuen Förderprogramm Digitale Infrastruktur-Koordination an. Es soll die Unterstützung des Ausbaus vor Ort zukunftsfähig und langfristig planbar machen. Auch die Änderung der Landesbauordnung soll den Mobilfunkausbau erleichtern, wie Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, erklärt. „Nachdem die letzte Änderung der Landesbauordnung zum Sommer 2021 bereits Erleichterungen gebracht hat, hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit dem Inkrafttreten der aktuellen Landesbauordnung am 1. Januar 2024 noch einmal nachgelegt: Antennen im Außenbereich sind ohne Höhenbegrenzung bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. Ortsveränderliche Antennenträger dürfen bis zu 48 Monate errichtet werden. Des Weiteren sind die zugehörigen Versorgungseinheiten bis zu 30 Kubikmeter verfahrensfrei.“ Auch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr unterstützt die Ziele und Maßnahmen der Task Force, meint Minister Oliver Krischer. Insbesondere der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen helfe bei der Standortsuche für Mobilfunkbasisstationen an Verkehrswegen.

Es ginge noch besser

„Die Task Force Mobilfunk NRW hat sich bewährt“, sagt Michael Jungwirth, Mitglied der Geschäftsleitung von Vodafone Deutschland. „Durch die Einbindung der Mobilfunkkoordinatoren haben wir in vielen Kommunen feste Ansprechpartner, die uns beim Mobilfunkausbau helfen. In den vergangenen zwölf Monaten haben wir durch die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften und durch beschleunigte Genehmigungsverfahren neue Mobilfunkstandorte erschlossen und diese viel schneller als bisher üblich in Betrieb nehmen können.“

Allerdings hat das erste Jahr auch gezeigt, an welchen Stellen der Ausbau effizienter gestaltet werden kann, ergänzt Valentina Daiber, Vorstand Recht und Corporate Affairs von Telefónica Deutschland. „Hierzu gehört sowohl die weitere Entbürokratisierung mit dem konsequenten Abbau entbehrlicher Prozessschritte als auch die zügige Digitalisierung aller Behörden.“ Dem pflichtet Martin Bouchard, Geschäftsführer von ATC Germany Holdings bei. „Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den effizienten Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur bleibt eine vordringliche Aufgabe. Das Land NRW ist mit dem Wegfall des Baugenehmigungserfordernisses im Außenbereich vorbildlich vorangegangen. Ebenso wichtig ist es, auf Bundesebene nun endlich das TK-NaBeG auf den Weg zu bringen und hier das überragende öffentliche Interesse des Ausbaus der Netze aufzunehmen, um den Ausbau insbesondere in ländlichen Gegenden voranzubringen und die Wichtigkeit der Kommunikationsinfrastruktur für den Standort Deutschland zu unterstreichen.“





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