DatenverarbeitungIn gemeinsamer Verantwortung

[18.06.2024] Eine neue Orientierungshilfe des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri, gibt Hintergrundinformationen zum Thema gemeinsame Verantwortlichkeit bei der Datenverarbeitung.

Digitalisierung und Globalisierung führen zu einer zunehmenden Bedeutung arbeitsteiliger Datenverarbeitung. Wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam über die Mittel und Zwecke einer Datenverarbeitung entscheiden, handeln sie in gemeinsamer Verantwortung. Diese Rechtsfigur ist nicht neu, wird aber durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erstmals spezifisch geregelt, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri.

Trotzdem gebe es in der Praxis immer noch Berührungsängste und Versuche, auf die altbekannte Auftragsdatenverarbeitung auszuweichen, so Petri. Mit etwas Hintergrundwissen ließen sich die verschiedenen Verarbeitungssituationen jedoch adäquat gestalten, was sowohl für die Beteiligten als auch für die Betroffenen von Vorteil sei. Thomas Petri hat dazu eine neue Orientierungshilfe veröffentlicht, die das notwendige Wissen vermitteln soll. Das 71-seitige Papier behandelt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der gemeinsamen Verantwortlichkeit und gibt Hinweise zur Abgrenzung zu anderen Rollen sowie zur Gestaltung entsprechender Vereinbarungen.

„Die gemeinsame Verantwortlichkeit ist neben der Auftragsverarbeitung die zweite Grundform der Zusammenarbeit bei der Datenverarbeitung. Es ist an der Zeit, die Gestaltung der gemeinsamen Verantwortlichkeit nicht mehr als Abenteuer, sondern als Normalfall zu erleben. Meine neue Orientierungshilfe bündelt die Erkenntnisse aus sechs Jahren Datenschutz-Grundverordnung mit dem Ziel, die Handlungssicherheit der bayerischen öffentlichen Stellen auch in dieser Hinsicht zu erhöhen“, so Thomas Petri.





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