BürokratieabbauRechtsverordnungen werden entschlackt

Während der Meseberger Klausurtagung im vergangenen Jahr sprach das Kabinett unter anderem über bessere Rechtsetzung und moderne Bürokratie. Dazu äußerte sich auch Justizminister Marco Buschmann
(Bildquelle: Bundesregierung/Kugler)
Überflüssige bürokratische Bestimmungen gibt es nicht nur in Gesetzen, sondern auch in Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen erlassen werden. Wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) berichtet, habe es aus diesem Grund einen Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie – kurz: Bürokratieentlastungsverordnung – erarbeitet. Der entsprechende Referentenentwurf wurde jetzt zur Stellungnahme an die Länder und Verbände übermittelt. „Mit der Bürokratieentlastungsverordnung setzen wir einen weiteren Baustein des Meseberger Bürokratieabbau-Programms um. Auch mit diesen untergesetzlichen Maßnahmen sorgen wir für eine spürbare Entlastung unserer Wirtschaft“, sagt Bundesjustizminister Marco Buschmann. In Meseberg fand im August 2023 eine Kabinettsklausur statt, bei der ein 10-Punkte-Plan unter anderem mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau erarbeitet wurde.
Erhebliche Entlastungen erwartet
Die Bürokratieentlastungsverordnung umfasst insgesamt 25 Vorschläge, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich nach Angaben des BMJ auf 22,6 Millionen Euro beläuft. Das Bundesjustizministerium ist für die Verordnung koordinierend federführend zuständig. Die Beiträge kommen aus fünf weiteren Ministerien: dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV). Die Einzelmaßnahmen betreffen die Schwerpunkte Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten, Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung sowie weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.
Rechtsverordnungen können nur bei hinreichendem Sachzusammenhang mit einer Gesetzesänderung angepasst werden. Aufgrund des fehlenden Sachzusammenhangs war eine Änderung im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetz IV aus rechtsförmlichen Gründen nicht möglich – daher nun die Bürokratieentlastungsverordnung. Die interessierten Kreise haben Gelegenheit, bis zum 21. Juni 2024 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sollen auf der Internet-Seite des BMJ veröffentlicht werden.
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