SachsenE-Akte am Oberverwaltungsgericht

[17.05.2024] Die Verwaltungsgerichte des Landes Sachsen stellen ihre Verfahren schrittweise auf elektronische Aktenführung um. Den Anfang hat jetzt das Oberverwaltungsgericht gemacht, die Verwaltungsgerichte in Dresden, Leipzig und Chemnitz sollen folgen.
Miniatur-Aktenordner liegen auf einer Laptop-Tastatur.

Sachsens (Ober-)Verwaltungsgerichte setzen auf die E-Akte.

(Bildquelle: maxxyustas/123rf.com)

Am Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen werden alle neu eingehenden Verfahren nur noch elektronisch geführt. Das Oberverwaltungsgericht ist damit das erste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen, das die elektronische Gerichtsakte führt. Das geht aus einer Kurzmeldung der Pressestelle des Gerichts hervor.

Die drei Verwaltungsgerichte des Landes sollen bis 2025 folgen. Den Anfang macht noch in diesem Jahr das Verwaltungsgericht Dresden, im kommenden Jahr sollen die Verwaltungsgerichte Leipzig und Chemnitz die Umstellung vollziehen. Damit wird der Verwaltungsgerichtsordnung entsprochen, die das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit bundeseinheitlich regelt. Gemäß § 55b Abs. 1a Satz 1 VwGO ist vorgesehen, dass ab dem 1. Januar 2026 sämtliche Gerichtsakten elektronisch geführt werden müssen.





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