Nordrhein-WestfalenE-Aktenablage für Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher organisieren ihre Büros selbstständig und sind nicht an die IT-Systeme für die elektronische Aktenführung der Justiz angeschlossen. Sie sind selbst für ihre elektronische Aktenführung und die dafür notwendige Hard- und Software verantwortlich. Nun wollen die Justizverwaltungen der Länder eine Plattform zur elektronischen Aktenablage entwickeln und bereitstellen. Über diese so genannte E-Aktenablage sollen Vollstreckungsgerichte oder die Dienstaufsicht anlassbezogen auf die Inhalte zugreifen können, berichtet das Justizministerium Nordrhein-Westfalens.
Für den E-Justice-Rat von Bund und Ländern hat nun dessen Vorsitzende, die nordrhein-westfälische Staatssekretärin der Justiz Daniela Brückner, die entsprechende länderweite Verwaltungsvereinbarung unterschrieben. „Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Justiz. Die Einführung der elektronischen Akte im Gerichtsvollzieherbüro wird eine Lücke schließen und auch den Bereich der Zwangsvollstreckung an den Vorteilen der elektronischen Aktenführung teilhaben lassen“, so Brückner.
In der E-Aktenablage sollen automatisch Kopien von sämtlichen elektronischen Akten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gespeichert werden. Auch aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit soll die elektronische Akte der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher darüber stets verfügbar sein. Entwickelt werden soll die E-Aktenablage unter Federführung Nordrhein-Westfalens im Rahmen des durch die Verwaltungsvereinbarung zu gründenden Verbundes von 15 Bundesländern. Nicht beteiligt ist Schleswig-Holstein.
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