Nordrhein-WestfalenSozialgerichte arbeiten mit E-Akte

[19.03.2024] Bei der Sozialgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen ist die Einführung der elektronischen Akte vollständig abgeschlossen. Auch die Finanz- und Verwaltungsgerichte des Landes arbeiten schon seit längerer Zeit flächendeckend mit der E-Akte. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die elektronische Akte in allen Instanzen führend.
Verstaubte, graue Aktenstapel in Nahaufnahme

Nordrhein-Westfalens Gerichte verabschieden sich von der Papierakte.

(Bildquelle: stockasso/123rf.com)

Am Sozialgericht Dortmund wurde aktuell die Umstellung auf die elektronische Aktenführung vollzogen. Damit wird jetzt laut einer Meldung der Landesregierung in allen acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen und dem Landessozialgericht die elektronische Akte genutzt. Anlässlich dessen besuchte die nordrhein-westfälische Staatssekretärin der Justiz, Daniela Brückner gestern das Dortmunder Sozialgericht. „Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Wachtmeisterei und in den Geschäftsstellen, den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, den Richterinnen und Richtern und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bereich IT für ihren Einsatz bei der erfolgreichen Einführung der elektronischen Akte in der Sozialgerichtsbarkeit. Damit ist ein weiterer Baustein gesetzt, nämlich die Einführung der elektronischen Akte in der ganzen Fachgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen, also in 53 Gerichten“, so die Staatssekretärin.

In der Sozialgerichtsbarkeit waren die Sozialgerichte Düsseldorf und Münster im Jahr 2022 die Vorreiter. Mit dem Sozialgericht Dortmund hat nun das letzte der neun Gerichte in der Sozialgerichtsbarkeit von der Papierakte auf die elektronische Akte umgestellt. Die Finanz- und Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits seit 2019 beziehungsweise 2021 flächendeckend mit der E-Akte. Der Roll-out bei den 30 Arbeitsgerichten und 3 Landesarbeitsgerichten begann im Oktober 2019 und war mit dem Landesarbeitsgericht Hamm im Juni 2023 abgeschlossen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist bereits im vollständigen Instanzenzug in allen Zivilsachen, also an sämtlichen 129 Amts-, 19 Land- und 3 Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen, die elektronische Akte führend. Fortgeschrittene Pilotierungen laufen auch bei zahlreichen Gerichten in Betreuungs-, Familien-, Nachlass- und Mobiliarvollstreckungssachen und in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.





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