Schleswig-HolsteinOnline-Anträge für Unterhaltsvorschuss

[14.03.2024] In Schleswig-Holstein können Alleinerziehende ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss jetzt einfach online stellen. Der Dienst ist über das OZG-Portal der Freien Hansestadt Bremen zugänglich.
Das Bild zeigt die Startseite des Online-Dienstes zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss.

Website der Freien Hansestadt Bremen: OZG-Dienst Unterhaltsvorschuss Online.

(Bildquelle: www.unterhaltsvorschuss-online.de)

Alleinerziehende in Schleswig-Holstein können den Unterhaltsvorschuss jetzt auch online beantragen. Der neue Service ist Teil der Bemühungen, den digitalen Wandel im Land voranzutreiben und Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Digitalisierungsminister Dirk Schrödter betonte die Bedeutung dieses Schrittes: „Die elektronische Beantragung des Unterhaltsvorschusses ist ein wichtiges und konkretes Beispiel dafür, wie wir als Land die digitale Transformation in Schleswig-Holstein in allen Lebensbereichen vorantreiben und wie jeder Einzelne davon profitieren kann. Einen besonderen Schwerpunkt legen wir dabei auf die Digitalisierung der Verwaltung.“

Die Umsetzung dieses Dienstes wurde durch eine Kooperation der Staatskanzlei, des Sozialministeriums und des IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITV.SH) ermöglicht. Der Online-Dienst ist über den „OZG-Onlinedienst Unterhaltsvorschuss Online“ (UVO) der Freien Hansestadt Bremen erreichbar und ermöglicht es den Nutzern, alle erforderlichen Unterlagen digital hochzuladen und den Antrag auch per Smartphone zu stellen. Sozialstaatssekretär Johannes Albig erläutert: „Es ist gut, dass der Staat hier unterstützend eingreift. Mit der Möglichkeit der Online-Antragstellung können Alleinerziehende in Schleswig-Holstein jetzt noch einfacher und möglichst unbürokratisch die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder sichern.“

Nach Angaben des Sozialministeriums wird der Service bereits in 14 von 15 Kreisen in Schleswig-Holstein unterstützt und stellt eine wichtige Ressource für Alleinerziehende dar, um Unterstützung zu erhalten. Neben der Antragstellung bietet die Plattform auch die Möglichkeit der jährlichen Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen und zukünftig die sichere Übermittlung fehlender Unterlagen. Philipp Willer, Geschäftsführer des ITV.SH, sagt: „Das erste EfA-Angebot in Schleswig-Holstein hat sicherlich Maßstäbe für den Nachnutzungsprozess zukünftiger Angebote gesetzt. Der erfolgreiche Start ist das Ergebnis einer sehr guten Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Land und ITV.SH.“





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