BitkomE-Wallet als Chance

[07.03.2024] Die digitale Brieftasche auf dem Smartphone, die es erlaubt, sich digital auszuweisen und wichtige Dokumente sicher zu speichern, hat die nächste Hürde genommen: Im EU-Parlament stimmte eine Mehrheit dafür. Der Bitkom sieht dies auch als Chance, um bisherige Fehler mit der eID des Personalausweises zu korrigieren.
Illustration einer Hand, die ein Handy mit Brieftasche und Plastikkarten hält

Der Bitkom sieht die eIDAS-Verordnung als potenziellen Gamechanger für die Digitalisierung in Deutschland.

(Bildquelle: zmiter/123rf.com)

In der vergangenen Woche hat das Europäische Parlament der eIDAS-Verordnung zugestimmt und damit den Weg für die EU Digital Identity Wallet freigemacht. Damit sollen sich bald alle EU-Bürgerinnen und -Bürger europaweit digital ausweisen können. In der digitalen Brieftasche sollen neben dem elektronischen Personalausweis auch der digitale Führerschein, der Reisepass, Abschlusszeugnisse oder Tickets gespeichert werden.

Nach Einschätzung von Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst könnten sich sichere digitale Identitäten als Gamechanger für die Digitalisierung in Deutschland erweisen: „Mit der eIDAS-Verordnung und der damit verbundenen Einführung einer EU-Wallet wird der Grundstein gelegt für eine echte digitale Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung und der Wirtschaft.“ Mit einer schnellen Umsetzung der eIDAS-Verordnung werde das digitale Deutschland große Schritte nach vorne gebracht, zudem komme man so den „Wünschen und Bedürfnissen der Mehrheit der Menschen“ entgegen. Wintergerst verwies dabei auf eine vom Bitkom beauftragte Umfrage aus dem Jahr 2023, in der 58 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger angegeben hatten, dass sie Personalausweis, Führerschein und andere Dokumente wie Gesundheitskarte oder Zeugnisse gerne auf dem Smartphone speichern würden.

Die eIDAS-Verordnung biete zudem die Chance, frühere Fehler bei der eID des Personalausweises zu korrigieren, so Wintergerst. Erneut betonte der Bitkom-Präsident auch die Dringlichkeit einer PIN-Rücksetzmöglichkeit ohne Besuch im Bürgeramt. Bis zum Jahresanfang konnte eine verlorene oder vergessene PIN für die eID-Funktion des Personalausweises online bestellt werden und kam per Brief. Aus Kostengründen war diese Möglichkeit gestrichen worden. Der Verband hatte dazu bereits eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. „Wir brauchen hochsichere und gleichzeitig einfach zu nutzende digitale Identitäten in Deutschland. Die eIDAS-Verordnung kann uns diesem Ziel sehr viel näherbringen“, so Wintergerst abschließend.





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