NKRHandlungsfelder der Registermodernisierung
Schon vor über 23 Jahren hat die Bundesregierung das Motto ausgegeben, dass die Daten und nicht die Bürger laufen sollen. Von dem damit umschriebenen Ziel, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur noch einmal einer Behörde mitteilen, damit die Ämter diese dann austauschen, ist Deutschland nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) aber noch weit entfernt. Dabei könnten durch strikte Befolgung dieses Once-Only-Prinzips viel Zeit und Geld gespart werden. Unter Berufung auf ein Gutachten von 2017 rechnet der NKR mit einem Einsparpotenzial von rund sechs Milliarden Euro im Jahr. Die Registermodernisierung, so das Beratungsgremium, sei die alles entscheidende Stellschraube für eine durchgehend digitale, aufwandsarme Verwaltung. Nun hat der NKR eine komplexe Grafik veröffentlicht, die eine Übersicht über die Handlungsfelder, Projektstrukturen und Akteure geben soll. Auch bestehende Herausforderungen und Handlungsempfehlungen sollen sich aus dem Diagramm ableiten lassen.
Wesentliche Handlungsfelder aus Sicht des NKR
Während sich das Onlinezugangsgesetz (OZG) mehr auf die Benutzeroberfläche digitaler Formulare konzentriert, zielt die Registermodernisierung auf die Vernetzung der Daten ab, die von Behörden im Hintergrund gespeichert werden und dann – gemäß dem Once-Only-Prinzip – direkt aus den Registern abgerufen werden sollen. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat der NKR vier wesentliche Handlungsfelder umrissen und benennt die jeweils hauptverantwortlichen Akteure.
- Bürgerinnen und Bürger: Über die Steueridentifikationsnummer sollen die Daten zwischen den Registern qualitätsgesichert werden. Für die Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes tragen das BMI und das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Federführung. Für personenbezogene Daten gelten hohe Datenschutzanforderungen, der Datenaustausch soll über ein Datenschutzcockpit transparent nachvollzogen werden können.
- Unternehmen: Das Statistische Bundesamt wurde mit dem Aufbau eines Registers über Unternehmensbasisdaten (kurz: Basisregister) beauftragt. Als Datendrehscheibe soll das Basisregister Unternehmensdaten aus Quellregistern an andere Register weitergeben, um unter anderem statistische Mehrfacherhebungen zu reduzieren.
- Europa: Die EU dringt mit der Single-Digital-Gateway-Verordnung auf eine Digitalisierung bestimmter Register, damit Daten europaweit digital ausgetauscht werden können. Hinzu kommen über die eIDAS-Verordnung Vorgaben für die elektronische Identifizierung und über die Revision der Verordnung Vorgaben für europäische digitale Identitäten.
- Statistik: Von der Registermodernisierung könnte auch die amtliche Statistik profitieren. So könnte der Zensus viel stärker automatisiert werden. Zudem würde die Wirtschaft von Mehrfachangaben gegenüber dem Staat entlastet, während die Unternehmensstatistik auf schnellere und bessere Daten zurückgreifen könnte.
Zielbild über alle föderalen Ebenen hinweg
Wie der NKR betont, zeigten die einzelnen Projekte, dass der „Wille zur Vereinfachung und Automatisierung von Verwaltungsprozessen“ erkennbar sei. Dennoch würden einzelne Maßnahmen nicht gut genug gesteuert und verzahnt. Dringend notwendige Blaupausen für die Registermodernisierung blieben weiterhin aus. Um das zu ändern, braucht Deutschland aus Sicht des NKR ein langfristiges Zielbild für seine digitale Verwaltung über alle föderalen Ebenen hinweg. Gerade weil die Registermodernisierung föderal arbeitsteilig umgesetzt wird, seien einheitliche Vorgaben, eine zentrale Steuerung und eine transparente Umsetzung zwingend notwendig.
NKR-Gutachten: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren (10/2017)
https://www.normenkontrollrat.bund.de
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