EU-KommissionVerfahren gegen X eröffnet

[20.12.2023] Gegen die Plattform X wurde jetzt im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) ein förmliches Verfahren eröffnet. Der Vorwurf, dem die EU-Kommission dabei nachgehen will, lautet: Verbreitung von illegalen Inhalten. Auch der so genannte blaue Haken wird auf den Prüfstand gestellt.

Verstößt die Plattform X beim Umgang mit Desinformationen gegen EU-Regeln?

(Bildquelle: sdecoret/123rf.com)

Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) hat die EU-Kommission erstmals ein förmliches Verfahren eingeleitet. Dieses richtet sich gegen die Plattform X (vormals Twitter) und soll prüfen, ob X seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Verbreitung und Verstärkung illegaler Inhalte (Hassrede, Hetze) und von Desinformationen in der EU nachkommt oder hier gegen EU-Regeln verstoßen hat. Zudem bemängelt die Kommission „eine mutmaßlich irreführende Gestaltung der Benutzeroberfläche“ in Bezug auf die so genannten blauen Haken, also ein vermeintliches Verifikationsmodell sozialer Netzwerke. 
„Wir nehmen jeden Verstoß gegen unsere Vorschriften sehr ernst“, erklärt Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. „Und die Beweise, die uns derzeit vorliegen, reichen aus, um ein förmliches Verfahren gegen X einzuleiten.“ Das mache deutlich, dass mit dem DSA die Zeiten vorbei seien, in denen große Online-Plattformen sich so verhalten könnten, als seien sie „zu groß, um sich zu kümmern“, ergänzt Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton. „Wir werden unser Instrumentarium voll ausschöpfen, um unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Demokratien zu schützen“, kündigte Breton weiter an.



Stichwörter: Social Media, EU-Kommission, Recht, X


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