GesetzgebungWeitere Digitalisierung der Justiz
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz vorgelegt. Dessen Ziel ist es, die digitale Kommunikation mit der Justiz – auch durch Verzicht auf die Schriftform – deutlich zu erleichtern. „Immer noch notwendige Unterschriften mit Stift und Papier wirken wie Sand im Getriebe. Das ist nicht nur lästig, sondern sorgt auch für unnötigen Mehraufwand in der Verwaltung. Das ändern wir jetzt“, sagte der Bundesminister der Justiz Marco Buschmann. Der Entwurf sieht vor, digitale Strafanträge zu vereinfachen. Der Hintergrund: Manche Straftaten wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch werden nur verfolgt, wenn die geschädigte Person einen Strafantrag stellt. Das kann bislang nur schriftlich oder über einen „sicheren elektronischen Übermittlungsweg“ erfolgen. Künftig soll auch ein Strafantrag per E-Mail oder per Online-Formular möglich sein, etwa bei der Online-Wache, die viele Bundesländer bereit stellen (wir berichteten). Einzige Bedingung: die Identität der antragstellenden Person und ihre Bitte um Verfolgung der Straftat müssen eindeutig erkennbar werden. Auch bei anderen Erklärungen im Strafverfahren soll künftig eine Unterschrift entbehrlich sein. Damit werden auch Medienbrüche durch ein Ausdrucken und Wiedereinscannen vermieden. Verzicht auf Papier Anträge oder Erklärungen von Mandantinnen und Mandanten können von der Anwaltschaft künftig als Scan an die Gerichte übermittelt werden. Zum elektronischen Einreichen von Schriftsätzen an das Gericht sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits seit 2022 verpflichtet. Soweit für eine Erklärung ihrer Mandanten allerdings verfahrensrechtlich die Schriftform angeordnet ist, müssen sie diese bislang in aller Regel in Papierform einreichen. Künftig soll es ausreichen, dass ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beispielsweise den unterschriebenen Insolvenzantrag ihres Mandanten als eingescanntes Dokument an das Gericht übermittelt. Das erleichtert die Kommunikation sowohl für die Anwaltschaft als auch für Mandantinnen und Mandanten. Zudem soll die Kündigung durch einen elektronischen Schriftsatz ermöglicht werden. Bislang erfüllen empfangsbedürftige Willenserklärungen, die elektronisch an das Gericht übermittelten Schriftsätzen enthalten sind, häufig nicht die Anforderungen an materielle Schriftformerfordernisse. Nun soll die Schriftform als gewahrt gelten, wenn sie in einem Schriftsatz als elektronisches Dokument bei Gericht eingereicht und dem Empfänger übermittelt wird. Um die Kommunikation von Unternehmen mit der Justiz zu erleichtern, soll das Organisations-Konto des Unternehmens an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angebunden werden können. Hierfür soll auch das Identifizierungsverfahren ELSTER zugelassen werden. Weitere Vereinfachungen betreffen die digitale Rechnungsstellung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und die elektronische Forderungsanmeldung im Insolvenzrecht. Leichterer Umstieg auf die elektronische Akte Ab Januar 2026 müssen alle neu angelegten Akten in der Justiz elektronisch geführt werden. Derzeit pilotieren die Länder und der Bund die E-Akte. Akten, die aus elektronischen Teilen und Papierteilen bestehen – so genannte Hybridakten – sind bisher nicht erlaubt. Deshalb fallen bei der Umstellung oftmals sehr ressourcenintensive Scan-Arbeiten zur Digitalisierung der Altaktenbestände an. Künftig sollen verschiedene Formen der Hybridaktenführung ermöglicht werden. So sollen vor allem bereits angelegte Papierakten elektronisch weitergeführt werden dürfen, um den Umstieg auf die elektronische Akte zu vereinfachen. Auch für eine Teilnahme an einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung im Revisionsverfahren per Videokonferenz will das Gesetz den Weg bahnen. Indem zeit- und ressourcenintensive Anreisen vermieden werden, kann die Hauptverhandlung flexibler terminiert und durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf wurde bereits an die Länder und Verbände versendet, eingehende Stellungnahmen sollen auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden.
Hessen: E-Akte beim Finanzgericht
[24.06.2024] Die elektronische Aktenführung in der Justiz vereinfacht die Zusammenarbeit, verkürzt Prozesse und macht eine Beschäftigung in der Justiz flexibler und dadurch attraktiver. Zudem bildet sie die Grundlage für einen KI-Einsatz. Nach viermonatiger Pilotphase hat jetzt das Hessische Finanzgericht in Kassel die Umstellung vollzogen. mehr...
BMJ: Reallabor für die Justiz kommt
[19.06.2024] Der Vermittlungsausschuss hat einen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten verabschiedet. Nun stellt das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf vor. Das Gesetz soll die gerichtliche Durchsetzung von Kleinforderungen in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren erleichtern. mehr...
Thüringen: E-Akte an allen Sozialgerichten
[11.06.2024] In Thüringen werden bald alle Fachgerichtsbarkeiten ihre Verfahrensakten elektronisch führen. Die Sozialgerichtsbarkeit hat die Umstellung jetzt abgeschlossen, bei der Arbeitsgerichtsbarkeit soll dieser Schritt in Kürze folgen. Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sind bereits umgestellt. mehr...
Digitalisierungsinitiative: Vierter Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizminister
[07.06.2024] Bund und Länder haben sich anlässlich der Frühjahrs-Justizministerkonferenz auf Einladung von Bundesjustizminister Marco Buschmann und der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann zum vierten Bund-Länder-Digitalgipfel in Hannover getroffen. Im Fokus stand die Verwendung der Mittel aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz. mehr...
BMJ: Elektronische Präsenzbeurkundung eingeführt
[24.05.2024] Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung wurde von der Bundesregierung beschlossen. Mit der Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens sollen Urkundsstellen entlastet und Verfahrensabläufe vereinfacht werden. mehr...
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[17.05.2024] Die Verwaltungsgerichte des Landes Sachsen stellen ihre Verfahren schrittweise auf elektronische Aktenführung um. Den Anfang hat jetzt das Oberverwaltungsgericht gemacht, die Verwaltungsgerichte in Dresden, Leipzig und Chemnitz sollen folgen. mehr...
Digitale Justiz: Bundesweiter Austausch in Recklinghausen
[15.05.2024] Wie sieht die Zukunft der Justiz aus? In der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen kamen etwa 160 junge Richterinnen und Richter zusammen, um sich zu dieser Frage auszutauschen und um in Zukunftsworkshops konkrete Gestaltungsideen auszuarbeiten. mehr...
ÖFIT/FU Berlin: Auf dem Weg zur automatisierten Verwaltung
[14.05.2024] Die Transformationsprozesse der Digitalisierung berühren und verändern auch etablierte rechtliche Strukturen und Gesetze. Gleichzeitig benötigt die digitale Transformation für ihren Erfolg auch einen gesetzlichen Rahmen. Ein White Paper des ÖFIT nimmt das Verwaltungsrecht im Kontext neuer Technologien unter die Lupe. mehr...
Nordrhein-Westfalen: E-Aktenablage für Gerichtsvollzieher
[29.04.2024] Fünfzehn Bundesländer wollen unter Federführung von Nordrhein-Westfalen gemeinsam eine Plattform entwickeln, in der Gerichtsvollzieher ihre Akten – ergänzend zur eigenen Aktenführung – elektronisch speichern können. Damit soll eine Anbindung an andere Stellen der Justiz geschaffen werden. mehr...
Justiz: Wege zum digitalen Gerichtssaal
[02.04.2024] Rund 90 Prozent der deutschen Richterinnen und Richter sehen die Digitalisierung der Justiz noch in den Kinderschuhen. Denn die Transformation scheitert an handwerklichen Herausforderungen: Die Gerichtsgebäude sind häufig nicht für eine IT-Integration ausgelegt. mehr...
Nordrhein-Westfalen: Sozialgerichte arbeiten mit E-Akte
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[11.03.2024] Per Gesetz will die Bundesregierung die Digitalisierung der Justiz voranbringen. Der entsprechende Entwurf soll die elektronische Kommunikation und somit auch die Verwaltungsabläufe in diesem Bereich erleichtern. Ebenso werden der Umstieg auf die E-Akte und Videokonferenzen thematisiert. mehr...
Thüringen: Justiz-Ministerialblatt jetzt elektronisch
[06.03.2024] Das bisherige gedruckte Justiz-Ministerialblatt für Thüringen wurde eingestellt und durch eine kostenfreie digitale Version ersetzt. Damit soll auch einer breiteren Öffentlichkeit der Zugang zum amtlichen Mitteilungsorgan ermöglicht werden. mehr...
Hessen: E-Akte bei allen Amtsgerichten
[04.03.2024] Die Einführung der E-Akte beim Amtsgericht Offenbach ist abgeschlossen. Damit haben in Hessen neben allen Landgerichten nun auch alle 41 Amtsgerichte bei Zivil- und Insolvenzsachen auf die E-Akte umgestellt. Pilotierungen an weiteren Gerichten laufen. mehr...
Osnabrück: Justizministerin besucht Landgericht
[27.02.2024] Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann besuchte das Landgericht Osnabrück. Im Zentrum der dort geführten Gespräche stand die Digitalisierung der Justiz. Die Ministerin warnte davor, Richterinnen und Richter mit zu viel Bürokratie zu überfrachten. mehr...