Baden-WürttembergPolizei im Homeoffice

[12.10.2023] Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Polizeidienst zu gewährleisten, wurde in Baden-Württemberg eine Dienstvereinbarung unterzeichnet, die auch flexible Arbeit im Homeoffice umfasst. Der erforderliche technische Rahmen wurde schon zuvor geschaffen.
In Baden-Württemberg dürfen Polizeibedienstete künftig (auch) im Homeoffice arbeiten.

In Baden-Württemberg dürfen Polizeibedienstete künftig (auch) im Homeoffice arbeiten.

(Bildquelle: Innenministerium Baden-Württemberg)

Die Polizei Baden-Württemberg will sich als moderner und attraktiver Arbeitgeber positionieren und bietet ihren Beschäftigten dazu auch die Möglichkeit zur Tätigkeit im Homeoffice. Eine entsprechende Dienstvereinbarung haben jetzt die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz und der Vorsitzende des Hauptpersonalrats der Polizei beim Innenministerium Baden-Württemberg, Ralf Kusterer, unterzeichnet.
Die neue Vereinbarung ersetzt die seit 2020 bestehenden Regelungen zur Telearbeit für die mehr als 34.000 Beschäftigten in der Landespolizei und ergänzt diese um flexible Arbeitsformen wie unregelmäßige und kurzfristige Tätigkeiten im Homeoffice. Gerade die besonderen Umstände während der Covid-19-Pandemie hätten deutlich gezeigt, dass auch die Polizei Teile ihrer Aufgaben im Homeoffice erledigen kann, heißt es in einer Meldung des Innenministeriums. Die Polizei zeichne sich durch vielfältige und spannende Aufgaben aus, bei denen es zahlreiche Möglichkeiten gebe, zu Hause und flexibel zu arbeiten, sagte Innenminister Thomas Strobl. „Und diese gilt es zu nutzen, um als moderner Arbeitgeber auch für unseren Nachwuchs attraktiv zu bleiben.“

Mehr Familienzeit, mehr Teilzeit

Gerade für junge Menschen sei bei der Berufsentscheidung eine flexible Arbeitszeitgestaltung sowie das Angebot von Homeoffice immer wichtiger. „Mit den fortgeschriebenen Regelungen finden auch Mütter und Väter eine moderne Arbeitsumgebung vor, die gleichermaßen bei der Familiengründung und der beruflichen Karriere unterstützen kann“, betont Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz. Die neuen Regelungen könnten zudem den Kolleginnen und Kollegen neue Möglichkeiten erschließen, auch bei Einschränkungen im persönlichen Bereich zu arbeiten. So können beispielsweise Teilzeitbeschäftigte auf Grundlage der flexiblen Arbeitsformen ihren Arbeitszeitanteil teilweise spürbar erhöhen.
Innenminister Thomas Strobl umriss die potenziellen Homeoffice-Tätigkeiten noch etwas genauer: „Natürlich kann man nicht im Homeoffice auf Streife gehen, freilich können aber etwa Berichte oder Konzepte auch am Schreibtisch zu Hause geschrieben werden.“ An der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ändere sich nichts – für Streifenfahrten, persönliche Bürgerkontakte oder den Schutz bei Veranstaltungen und Versammlungen sei Baden-Württembergs Polizei auch künftig präsent, so der Innenminister.

Der technische Rahmen muss stimmen

Im Vorfeld der neu geschaffenen Regelungen für die Polizei wurden die technischen Rahmenbedingungen bereits verbessert und die Voraussetzungen für sichere Tätigkeiten im Homeoffice geschaffen. So wurde beispielsweise der Notebook-Anteil zuletzt auf 60 Prozent erhöht und in die Sicherheit von Kommunikations- sowie Datenverbindungen (VPN-Technologie) investiert. Ein besonderes Augenmerk galt hierbei dem Schutz der oft sensiblen polizeilichen Daten und Informationen. Durch frühzeitige Abstimmungen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie klaren Regelungen zum Umgang mit Daten kann Homeoffice von nun an in zahlreichen Aufgabenbereichen bei der Polizei Baden-Württemberg angeboten werden.
Die Polizei des Landes ist seit 2016 mit dem Zertifikat audit berufundfamilie ausgezeichnet, teilt das Innenministerium mit. Zum dritten Mal in Folge stellte sie zuletzt im Frühjahr 2022 einem unabhängigen, externen Auditierungsunternehmen ihre besonders familienbewusste Ausrichtung unter Beweis.





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