OsnabrückDigitale Akten beim Arbeitsgericht

[11.07.2023] Seit dem 1. Juli werden beim Arbeitsgericht Osnabrück die Akten aller neu eingehenden Verfahren komplett digital geführt. Dazu wurden auch die Sitzungssäle mit der entsprechenden Technik ausgestattet. Die Teilnahme an Verfahren per Videokonferenz ist ebenfalls möglich.
Zum Juli hat das Arbeitsgericht Osnabrück auf digitale Verfahrensakten umgestellt. In diesem Rahmen wurden auch die Sitzungssäle mit der entsprechenden Technik ausgestattet.

Zum Juli hat das Arbeitsgericht Osnabrück auf digitale Verfahrensakten umgestellt. In diesem Rahmen wurden auch die Sitzungssäle mit der entsprechenden Technik ausgestattet.

(Bildquelle: Hr. Schrader, ArbG Osnabrück)

Das Arbeitsgericht in Osnabrück, das für die kreisfreie Stadt Osnabrück und den Landkreis Osnabrück zuständig ist, gehört zu den 15 Arbeitsgerichten in Niedersachsen. Anfang Juli hat das Gericht die digitale Verfahrensakte eingeführt. Damit können alle Schriftstücke und Dokumente in einem elektronischen System gespeichert und bearbeitet werden. Lediglich die vor dem Stichtag 1. Juli 2023 eingegangenen Verfahren werden noch in Papierform zu Ende geführt. Mit der Einführung der E-Akte sollen die Transparenz und die Rechtssicherheit erhöht und die Verfahrensweise effektiver werden, erklärt das Gericht in einer Pressemeldung. Die Richter können schneller auf eine Akte zugreifen und Entscheidungen treffen. Außerdem können Schriftstücke elektronisch versendet und empfangen werden. Zudem soll die digitale Verfahrensakte die Archivierung und die Suche nach alten Akten erleichtern.
Neben der digitalen Verfahrensakte bietet das Arbeitsgericht Osnabrück nun auch die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Gerichtsverhandlungen an. Die Zivilprozessordnung gestattet, dass die Parteien und ihre Bevollmächtigten im Wege der Bild- und Tonübertragung an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen, ohne sich im Gerichtssaal aufhalten zu müssen. Das Gericht muss jedoch stets im Sitzungssaal präsent sein. Diese Form der Teilnahme ist freiwillig und erfordert eine entsprechende Gestattung des Gerichts. Bei dringenden Bedarf kann das Arbeitsgericht Osnabrück auch auf einen zweiten digital ausgestatteten Sitzungssaal des Fachgerichtszentrums zurückgreifen. Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Videokonferenz zur digitalen Teilnahme an Gerichtsverhandlungen seien anwenderfreundlich gestaltet.
Das Arbeitsgericht Osnabrück ist nicht das erste Gericht in Niedersachsen, das die digitale Verfahrensakte und die digitale Teilnahme an Gerichtsverhandlungen (wir berichteten) einführt. Bereits seit 2020 arbeitet zunächst das Arbeitsgericht Oldenburg als Pilotgericht und sukzessive einige andere Arbeitsgerichte mit dem elektronischen System.





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