BremenE-Akte am Amtsgericht
Seit Anfang Juni 2023 arbeiten die ersten drei Zivilabteilungen des Amtsgerichts Bremen mit der elektronischen Akte. Das teilt jetzt die Senatorin für Justiz und Verfassung mit. Die übrigen sollen bis Oktober dieses Jahres folgen. Anschließend soll auch das Amtsgericht Bremerhaven entsprechend umgestellt werden. Parallel starten die Planungen, um die Zivilsachen beim Amtsgericht Blumenthal künftig elektronisch bearbeiten zu können.
Bremen sei damit einmal mehr Vorreiter im Länderverbund. Bereits vor einigen Jahren habe es als erstes Bundesland die Fachgerichtsbarkeit komplett umgestellt. Nach den bereits erfolgreichen Einführungen in landgerichtlichen und oberlandesgerichtlichen Zivilsachen sei nun der nächste Schritt, auch die ordentlichen Gerichte umzustellen, erfolgt.
Die Einführung der E-Akte, die in Bremen sukzessive erfolgt, ist dabei alles andere als trivial, heißt es in der Meldung der Senatorin des Weiteren. Demnach werden nicht nur die Papierakten als Datei abgebildet, sondern parallel dazu völlig neue Workflows eingerichtet. Auch die Zusammenarbeit der Serviceeinheiten mit den Richterinnen und Richtern ändere sich deutlich. Das Ziel: Statt wie bislang große Papierstapel auf Rolltischen durch die Gerichte zu bewegen, sind die Akten jederzeit digital verfügbar – und das beispielsweise auch aus dem Homeoffice. „Letztlich digitalisieren wir nicht um der Digitalisierung willen, sondern um am Ende allen Beteiligten ein effizienteres Arbeiten zu ermöglichen“, sagt Justizsenatorin Claudia Schilling. „Das allerdings erfordert während der Umstellung auf die E-Akte von den Beschäftigten einiges an Engagement ab, weil sich dadurch auch teilweise die bisherigen Arbeitswege deutlich ändern. Gerade daher kann ich mich nur für den großen Einsatz der IT-Stelle der Justiz und der Beschäftigten in den Gerichten und Dienststellen bedanken, die nun oftmals über Jahre gewohnte Arbeitsabläufe verlassen müssen: Dass Bremen bei der Umstellung auf die E-Akte mittlerweile bundesweit eine Führungsposition innehat, ist in erster Linie genau diesem großen Engagement zu verdanken.“
Was die Erreichung des übergeordneten Ziels angeht – bundesweit muss die gesamte Justiz bis zum 1. Januar 2026 mit der elektronischen Akte arbeiten –, sei man in Bremen optimistisch. „Während in manch anderen Bundesländern bereits klar ist, dass sie das Ziel der kompletten Umstellung auf die E-Akte bis 2026 deutlich verfehlen werden, sieht alles danach aus, als ob Bremen eine Punktlandung hinlegt, oder sogar früher die flächendeckende Einführung der E-Akte bewältigen kann“, so Schilling abschließend.
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