Mecklenburg-VorpommernTechnik für den Gerichtssaal
In Mecklenburg-Vorpommern kommt die Ausstattung der Gerichtssäle mit digitaler Technik gut voran. Nun hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt dem Landgericht Schwerin einen Besuch abgestattet, um die neue Technik in Augenschein zu nehmen. Mit den Sälen am Landgericht Schwerin sei die Hälfte aller Gerichtssäle im Land digital optimal ausgestattet, sagte Bernhardt. Dies sei mit Einführung der elektronischen Akte auch notwendig. Bis Ende 2025 müssen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften die E-Akte einführen. Mecklenburg-Vorpommern liege „sehr gut“ im Zeitplan. Im kommenden Jahr sollen alle Gerichtssäle technisch vollständig ausgestattet sein. Dann könnten im gesamten Land für Verfahrensbeteiligte und Sitzungsteilnehmende digitale Akteninhalte verfügbar gemacht werden, erklärt die Ministerin.
Videotechnik wird zunehmend genutzt
Auch die Videokonferenztechnik ist nach Angaben des Justizministeriums mittlerweile landesweit in den Gerichten ausgerollt. An jedem Gerichtsstandort bestehe die Möglichkeit, Videoverhandlungen anzusetzen. Der Ausstattungsgrad betrage ebenfalls rund 50 Prozent. Verwendet würden mobile Konferenzsysteme, alle digitalen Ausstattungselemente seien kompatibel und genügten den Anforderungen der Prozessvorschriften, etwa für Online-Vernehmungen in Bild und Ton, für komplette oder hybride Videoverhandlungen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Gerichten und Staatsanwaltschaften nutzten zunehmend die digitale Technik, sagte Justizministerin Bernhardt. Im Jahr 2022 habe sich die Anzahl durchgeführter Videoverhandlungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Vergleich zum Vorjahr auf etwa 1.200 Verhandlungen verdoppelt. Bei den Fachgerichten sei der Anteil noch stärker gestiegen: von rund 400 Videoverhandlungen im Jahr 2021 auf rund 1.000 im Jahr 2022. Es sei aber auch darauf zu achten, dass die technische Ausstattung der Rechtsprechung nutze und nicht schade, sagte die Präsidentin des Landgerichts Schwerin, Monika Köster-Flachsmeyer. Die Entscheidung über den Einsatz der Technik im Gerichtssaal müsse deshalb den Richterinnen und Richtern überlassen bleiben.
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