BundModernisierung des Ausweiswesens

[03.04.2023] Der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Damit sollen Behördengänge reduziert, Ummeldungen nach Umzug vereinfacht und Identitätsfeststellungen durch die Behörden beschleunigt werden.

Das Bundeskabinett hat den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens beschlossen, wie das Bundesinnenministerium jetzt berichtet. Die Digitalisierung der Verfahren soll Bürgerinnen und Bürgern ebenso zugutekommen wie den zuständigen Behörden. So sollen bei einem Umzug die Kommunikationswege zwischen den Behörden verbessert werden. Die für den Inhaber eines Passes, Personalausweises oder einer eID-Karte neu zuständige Behörde soll ohne Zeitverzug auf die zuvor gespeicherten Daten zugreifen können. Komfortabler soll künftig auch die Übergabe beantragter Ausweisdokumente werden: Damit diese ohne Besuch des Bürgeramts zugeschickt werden können, sollen die jeweiligen Verordnungen angepasst werden.

Mehr Möglichkeiten für die Behörden

Der Nutzerkreis für den Online-Ausweis soll erweitert werden: So ist geplant, das Mindestalter für dessen Nutzung von 16 auf 13 Jahre zu senken, zudem sollen alle Antragsteller elektronische Aufenthaltstitel erhalten und damit den Online-Ausweis nutzen können.
Die Arbeit der Sicherheitsbehörden soll erleichtert werden; unter anderem, indem Pass- und Personalausweisbehörden verpflichtet werden, den Abruf des Fotos für Sicherheitsbehörden jederzeit zu ermöglichen. Um Kindesmissbrauch im Ausland zu verhindern, wird ein neuer Passversagungsgrund eingeführt. Sofern bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber im Ausland Sexualstraftaten begehen wird, sollen Passversagung, Passentziehung oder Ausreiseuntersagung möglich sein.
Der Kinderreisepass soll abgeschafft werden, um eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente zu erzielen. Ab Anfang 2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass beantragen können.





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