BremenNew Work für die Verwaltung

[03.03.2023] Bremen will Verwaltungsmitarbeitenden den Weg zum ortsflexiblen Arbeiten bahnen. Der Senat hat nun die Eckpunkte zu einer entsprechenden Dienstvereinbarung beschlossen, die noch in diesem Jahr verfasst werden soll.
Der Bremer Senat hat die Eckpunkte einer Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten beschlossen.

Der Bremer Senat hat die Eckpunkte einer Dienstvereinbarung für mobiles Arbeiten beschlossen.

(Bildquelle: seventyfour74/123rf.com)

Während der Corona-Pandemie ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Homeoffice zum Alltag geworden. Auch in der öffentlichen Verwaltung wurden gute Erfahrungen mit den neuen Arbeitsmodellen gesammelt. In Bremen soll nun das ortsflexible Arbeiten für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in einer neuen Dienstvereinbarung geregelt werden.
Ortsflexibles Arbeiten habe viele Vorteile, begründet diese Absichten Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl. So könnten etwa Mitarbeitende mit Kindern Familie und Beruf besser vereinbaren. Durch eingesparte Arbeitswege und die Möglichkeit, vorgehaltene Büroflächen zu reduzieren, sei flexibles Arbeiten obendrein nachhaltiger. Zudem biete Homeoffice die Möglichkeit, Menschen mit schweren Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, so Strehl.
Die Eckpunkte zur Dienstvereinbarung hat der Bremer Senat jetzt beschlossen; sie waren zuvor in enger Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat des Landes und der Stadtgemeinde Bremen entwickelt worden.

Modelle für gelegentliche oder regelmäßige Homeoffice-Arbeit

Die neue Dienstvereinbarung sieht laut Bremen zwei Modelle zum ortsflexiblen Arbeiten vor. In beiden Modellen ist das ortsflexible Arbeiten freiwillig und muss sich grundsätzlich mit dem Aufgabengebiet beziehungsweise den zu erledigenden Aufgaben vereinbaren lassen, ohne den Dienstbetrieb zu stören. Das erste Modell ermögliche es Beschäftigten, ohne Antrag von zu Hause aus zu arbeiten, wenn es sporadisch, unregelmäßig und nur tage- oder stundenweise vorkommt. Absprachen hierfür müssen lediglich mit Vorgesetzten getroffen werden. Ein Antrag sei erst im zweiten Modell notwendig, nämlich dann, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter regelmäßig, wiederkehrend und planbar im Homeoffice arbeiten möchte.
Der Senator für Finanzen wird in Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat und unter Berücksichtigung der beschlossenen Eckpunkte die neue Dienstvereinbarung noch in diesem Jahr verfassen.





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