ThüringenEinrichtung eines Normenkontrollrats

[21.11.2022] Ab Dezember 2022 wird die Thüringer Landesregierung von einem landeszuständigen Normenkontrollrat beraten. Themen werden die Vereinfachung der Verwaltung und der Abbau von Bürokratie sein.

Ein Normenkontrollrat soll die Thüringer Landesregierung ab Dezember 2022 bei der Vereinfachung der Verwaltung und dem Abbau von Bürokratie beraten. Das berichtet jetzt der Normenkontrollrat Baden-Württemberg. „Ich begrüße es sehr, dass auch in Thüringen ein Normenkontrollrat eingerichtet wurde“, sagt Gisela Meister-Scheufelen, Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg. „Damit gibt es ab Dezember in vier deutschen Ländern Normenkontrollräte.“ Bürokratieabbau sei eine zentrale Aufgabe der Politik auf allen staatlichen Ebenen. Denn er spiele in Deutschland ebenso wie die Verwaltungsmodernisierung nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene eine Rolle. „Etwa 80 Prozent des Bundes- und EU-Rechts werden von Ländern und Kommunen vollzogen“, sagt Meister-Scheufelen weiter. Bei den Themen Bürokratieabbau, bessere Rechtsetzung und Verwaltungsmodernisierung seien der Erfahrungsaustausch und eine enge Zusammenarbeit der Normenkontrollräte auf Länder- und Bundesebene wichtig. „Auch wenn sich unsere Aufgaben im Detail unterscheiden, teilen wir doch die gemeinsame Überzeugung, dass Politik und Verwaltung sich ambitionierte Ziele bei der Vermeidung und beim Abbau unnötiger Bürokratie, bei der praxisorientierten Gesetzgebung und für eine moderne Verwaltung setzen müssen.“
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg berät die Landesregierung seit dem Jahr 2018 beim Bürokratieabbau, bei der Bürokratievermeidung und bei der besseren Rechtsetzung (wir berichteten). Der Gründung voran ging die Verabschiedung eines umfassendes Regierungsprogramms zur Entbürokratisierung. Dazu wurde der unabhängige Normenkontrollrat eingerichtet. Weitere Normenkontrollräte unterstützen seit dem Jahr 2015 die sächsische Landesregierung (wir berichteten) und seit Sommer 2022 die bayerische Staatsregierung. Der im Jahr 2006 eingesetzte Nationale Normenkontrollrat wird ab kommenden Jahr die Bundesregierung nicht mehr nur bei der Messung des Erfüllungsaufwands von Regelungsentwürfen, Bürokratieabbau und der Verwaltungsmodernisierung unterstützen, sondern auch beim so genannten Digitalcheck neuer Gesetze (wir berichteten).





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