HamburgOnline-Dienste für Unternehmen in Betrieb
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die bundesweite Verantwortung für das Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung übernommen. Wie das Hamburger Amt für IT und Digitalisierung jetzt mitteilt, ist der überwiegende Teil der zum Themenfeld gehörenden Online-Dienste, die bis zum Jahresende umgesetzt werden sollen, bereits in Betrieb. Alle Online-Dienste werden nach der bundesweit abgestimmten Einer-für-alle-Strategie (EfA) entwickelt, um Doppelarbeit und Insellösungen zu vermeiden. Hamburg biete seine Services entsprechend allen anderen Ländern zur Mitnutzung an.
Zu den mittlerweile verfügbaren Diensten zählt die Mutterschutzmitteilung (wir berichteten) ebenso wie der Antrag auf Leistungen zur begleitenden Hilfe für Arbeitgeber, die schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Arbeitnehmende beschäftigen. Solche Unternehmen oder Organisationen können individuell auf die Arbeitssituation zugeschnittene Hilfen und Förderungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel für Mobiliar, technische Geräte oder Weiterbildung. In kleineren Betrieben seien diese Möglichkeiten oft nicht bekannt. Darum umfasse der neue Online-Dienst aus Hamburg nicht nur ein digitalisiertes Antragsverfahren, sondern auch eine Beratungskomponente: Wer sich nicht sicher ist, welche Leistungen für ihn oder sie in Frage kommen, könne online einen Termin mit dem Integrationsamt anfordern.
Auch für Aufhebung des Kündigungsschutzes für Mütter und Väter in Elternzeit stellt Hamburg einen Online-Antrag zur Verfügung. Die Kündigung Beschäftigter in Elternzeit ist in Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer existenziellen Notlage des Arbeitgebers oder bei gravierendem persönlichen Fehlverhalten. Unternehmen und Organisationen können die entsprechende Zulässigkeitserklärung jetzt online beantragen und unterschiedliche Fälle digital verwalten. Ein ebensolcher Online-Antrag steht auch für die Kündigung Schwerbehinderter und Gleichgestellter zur Verfügung. Zuständig ist in diesen Fällen das Integrations- oder Inklusionsamt. Der Online-Dienst biete Unternehmen die Möglichkeit, digital mit der zuständigen Behörde zu kommunizieren und Genehmigungen für einen oder mehrere Kündigungsfälle zu beantragen. Alle erforderlichen Informationen, Nachweise und Dokumente gelangen per Upload an die Sachbearbeitung.
Anträge rund um den Luftverkehr
Weitere EfA-Dienste stellt Hamburg für Themen des Luftverkehrs zur Verfügung. Dazu zählt der Online-Dienst Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit. Er soll den Austausch zwischen Behörden und Privatwirtschaft erleichtern. Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, könne die vorgeschriebenen Schulungsmeldungen jetzt digital übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Davon profitieren laut Hamburg Ausbilderinnen und Ausbilder, Luftsicherheitskontrollkräfte und Sicherheitspersonal. Mithilfe eines weiteren Online-Dienstes können Privatperson Anträge auf Zugangsberechtigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz stellen. Je nach Bedarf seien Anträge für einzelne oder für mehrere Personen möglich. Die Daten und hochgeladenen Dokumente werden von mehreren Behörden geprüft, etwa von Polizei und Verfassungsschutz. Der behördenübergreifende Datenabgleich mache den Prozess schneller und effizienter. Auch Luftveranstaltungen können jetzt online beantragt werden. Alle für den Genehmigungsantrag erforderlichen Unterlagen können über den entsprechenden Dienst hochgeladen und der zuständigen Behörde übermittelt werden.
Feuerwerke beantragen
Wer in Deutschland Feuerwerke abbrennen will, braucht eine Erlaubnis. Auch hierfür stellt Hamburg nun Online-Dienste zur Verfügung. Erlaubnisse für Großfeuerwerke gehören dabei zu den komplexeren Anwendungen, weil in jeder deutschen Kommune spezielle Regeln gelten können. Grundsätzlich gilt, dass nur Personen mit Befähigungsnachweis oder amtlicher Erlaubnis tätig werden dürfen. Mit einem neuen Online-Dienst sei es nun unter anderem möglich, alle erforderlichen Dokumente einschließlich der Lagepläne und Versicherungsnachweise digital bei der für die Zulassung zuständigen Behörde einzureichen. Der Service aus Hamburg gehe auch auf Sonderfälle wie Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen mit Seeschiffsverkehr ein.
Ebenfalls steht ein Online-Antrag für Theaterfeuerwerke zur Verfügung. Über den Online-Dienst können Kulturschaffende und Kreativwirtschaft eine Sonderform der Pyrotechnik-Erlaubnis beantragen. Dies betreffe den Einsatz von feuergefährlichen oder explosiven Stoffen auf Bühnen oder bei Dreharbeiten bis hin zur kontrollierten Detonation. Und auch Bürgerinnen und Bürger können nun eine Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke online beantragen.
Hamburg konnte für diesen Antrag laut eigenen Angaben Erkenntnisse aus den Bereichen Großfeuerwerke und Theaterfeuerwerke verwerten. Hamburg sei dabei mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket des Bundes ausschließlich für die föderalen Partner tätig – in der Freien und Hansestadt selbst seien mit Rücksicht auf die dichte Bebauung keine Privatfeuerwerke außerhalb der Silvesterzeit möglich.
Anträge rund um Veranstaltungen
Für Großveranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ist in Deutschland ebenfalls eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Dabei geht es unter anderem um Sicherheitskonzepte, polizeiliche Führungszeugnisse der verantwortlichen Personen, Qualifikationsnachweise, Lagepläne und die Zustimmung Dritter, etwa von Grundstückseigentümern. Hierfür hat Hamburg ebenfalls einen Online-Dienst entwickelt. Der so genannte Wegweiser zur Veranstaltungserlaubnis erfülle die Anforderungen an die Schriftform. Die zuständige Behörde beteilige bei Bedarf alle weiteren relevanten Dienststellen und entscheide auf Grundlage der hochgeladenen Dokumente. Falls Unterlagen fehlen, können sie über den Online-Dienst nachgereicht werden.
Kommunen können zudem Ausnahmen von der so genannten Sperrstunde zulassen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, zum Beispiel bei Volksfesten. Mit einem weiteren Online-Dienst aus Hamburg sei ein entsprechender Antrag innerhalb von zehn Minuten möglich. Alle Daten werden an die zuständige Behörde übermittelt, die daraufhin den Gebührenbescheid erlässt. Die Bearbeitung wird abgeschlossen, sobald die Gebühr eingegangen ist.
Für die Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen gibt es ebenfalls einen Online-Antrag. Durch die Digitalisierung des Antragsprozesses werden beispielsweise die Organisatorinnen und Organisatoren von Konzerten, Theateraufführungen, Dreharbeiten und ähnlichen Anlässen entlastet, da eine mehrfache Eingabe gleicher Daten bei wiederkehrenden Veranstaltungen entfalle.
Sondernutzung und Glücksspiel
Besonders komplex war laut Hamburg die Digitalisierung des Antrags auf eine Sondernutzung des öffentlichen Raums. Denn der decke nicht nur eine Vielzahl von Fällen ab, sondern integriere auch mehrere Behörden. Das Spektrum reiche von rein gewerblichen Anwendungen wie der urbanen Außengastronomie bis hin zum Antrag auf Parkraumreservierung für den privaten Umzug. Eine weitere Herausforderung seien die regionalen Unterschiede bei Zusatzangaben, Voraussetzungen, Nachweisen und Genehmigungsfähigkeit. Der neue Online-Dienst navigiere Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nun durch komplizierte Zuständigkeiten, erkläre die jeweiligen Einzelschritte, ermögliche den unkomplizierten Dokumenten-Upload und stelle die Servicekommunikation zur jeweils relevanten Behörde sicher. Die Hamburger Senatskanzlei konnte dabei auf Erfahrungen aus einem eigenen Projekt zur Außengastronomie zurückgreifen.
Zwei weitere Online-Services widmen sich dem Thema Glücksspiel. Zur Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern gelten auch im Internet strenge Regeln für Glücksspiele wie Sportwetten, Online-Poker oder virtuellen Automatenspiele, erklärt Hamburg. Wer sie veranstalten möchte, müsse ein intensives Antragsverfahren durchlaufen. Dazu gehöre auch das Schriftformerfordernis – die Anträge müssen also von den Veranstaltern unterzeichnet werden. Im digitalen Prozess werde dieses juristische Formerfordernis durch die Authentifizierung mit der eID-Funktion des Personalausweises in der AusweisApp2 ersetzt. Der Online-Dienst aus Hamburg ermögliche es, alle erforderlichen Unterlagen digital einzureichen. Alternativ sei auch der klassische Weg möglich: Eine analog unterschriebene und per Post versandte Version des Antrags. Der Antrag mit allen Informationen und Dokumenten werde in jedem Fall an die zuständige Behörde übermittelt. Um keine klassische Verwaltungsleistung handelt es sich hingegen beim Hinweisgeber Glücksspiel, einem Angebot für Whistleblower. Hamburg engagiere sich hier für die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Über die Plattform können Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstöße gemeldet werden. Hinweisgebende bleiben auf Wunsch anonym. Der Fokus liege zunächst auf Hinweisen zu unerlaubtem Glücksspiel und zu Glücksspielwerbung für unerlaubtes Glücksspiel. Der Service werde kontinuierlich ausgebaut.
Der Bund unterstützt die aufeinander abgestimmten EfA-Projekte mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket, teilt Hamburg abschließend mit. Innerhalb der Freien und Hansestadt koordiniere das Amt für IT und Digitalisierung der Senatskanzlei die OZG-Umsetzung und den Austausch mit Bund und Ländern.
Digitales Deutschland: Neue Online-Datenbank veröffentlicht
[15.11.2024] Das Projekt Digitales Deutschland hat eine neue, visuell gestaltete Online-Datenbank veröffentlicht, die den Zugriff auf mehr als 300 Studien zur Medien- und Digitalkompetenz vereinfacht. mehr...
Service-bw: Umstellung auf BundID
[25.10.2024] Das Serviceportal Baden-Württemberg bietet ab sofort die Möglichkeit, sich über die deutschlandweit gültigen Zugänge BundID und Mein Unternehmenskonto anzumelden. Diese neuen Optionen sollen langfristig die landesspezifischen Servicekonten ersetzen. mehr...
Baden-Württemberg: Kriseninternet in neuer Version
[10.10.2024] Das Kriseninternet des Landes Baden-Württemberg wurde umfassend überarbeitet. Seit Anfang des Monats ist das komplett neu entwickelte System in Betrieb. mehr...
Hessen: Hochwasserportal überarbeitet
[25.09.2024] Das neu gestaltete Hochwasserportal Hessen ist ab sofort für die Öffentlichkeit zugänglich. Mit verbessertem Design, erhöhter IT-Sicherheit und optimierter Lesbarkeit auf Mobilgeräten soll es Bürgerinnen und Bürgern eine einfache und umfassende Information über den Hochwasserschutz in Hessen bieten. mehr...
Hamburg: Geoportal überarbeitet
[19.09.2024] Das Hamburger Geoportal bietet verschiedenste Funktionen und stellt über 500 Datensätze zu Themen wie Stadtentwicklung, Bildung und Verkehr frei zur Verfügung. Nun steht eine überarbeitetet Version des Portals bereit. mehr...
Brandenburg: Umweltinformationssystem modernisiert
[03.09.2024] Das Brandenburger Umweltportal LUIS-BB wurde überarbeitet und erweitert. Es bietet ab sofort mehr Informationen zu verschiedensten Themen aus dem Agrar-Umweltressort, interaktive Karten, eine nutzerfreundlichere und bessere Darstellung sowie weitere Möglichkeiten für die individuelle Nutzung. mehr...
Niedersachsen: Pilot für Online-Arbeitsschutzleistungen
[08.08.2024] Niedersachsen hat ein Pilotprojekt für digitale Verwaltungsleistungen beim Arbeitsschutz gestartet. Damit sollen zum einen die Bürgerfreundlichkeit erhöht und zum anderen die Behörden entlastet werden. mehr...
Bundesportal: Neuer Einstieg
[31.07.2024] Das Bundesportal hat eine neue Startseite erhalten. Im Vordergrund standen dabei die bessere Auffindbarkeit von Informationen sowie die Nutzung mit mobilen Endgeräten. mehr...
Your Europe: Plakatwerbung für die Plattform
[17.07.2024] Im Sinne des Single Digital Gateway fungiert das Your-Europe-Portal als zentraler Zugang zu den digitalen Angeboten der öffentlichen Verwaltung aller europäischen Mitgliedstaaten. Um die Plattform bekannter zu machen, wurde eine Plakatkampagne in fünf europäischen Städten – darunter Köln – durchgeführt. mehr...
Rheinland-Pfalz: Transparente Waldwirtschaft
[11.07.2024] In Rheinland-Pfalz listet ein neues Online-Portal alle Ergebnisse der Nachhaltigkeitszertifizierung FSC (Forest Stewardship Council) auf. Interessierte können hier Beanstandungen und deren Behebung nachvollziehen oder erfahren, wo etwas gut läuft. Eine App erleichtert außerdem den FSC-Autorinnen und Autoren die Dokumentation vor Ort. mehr...
Schleswig-Holstein: Portal zur Meldung geschützter Arten
[08.07.2024] Nach Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nutzt nun auch Schleswig-Holstein das Online-Portal zum Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz (MelBA-online). Über die Plattform können sowohl die Halter geschützter Arten als auch die zuständigen Sachbearbeiter einfacher ihren Pflichten nachkommen. mehr...
eGov-Campus: Online-Campus wächst weiter
[24.05.2024] Im Herbst 2020 ist der eGov-Campus als (Weiter-)Bildungsplattform mit Online-Kursen zur Verwaltungsdigitalisierung gestartet. Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer hat den Auftrag zur Weiterentwicklung. Dort hält heute seine Hendrik Scholta seine Antrittsvorlesung. mehr...
Nordrhein-Westfalen: Neustart für das Portal Integrationsmonitoring
[14.05.2024] Das überarbeitete Datenportal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema Integration bietet eine verbesserte grafische Darstellung der Daten und ein interaktives Nutzererlebnis. mehr...
Bayern: EFRE Bavaria modernisiert
[30.04.2024] Mithilfe von cit intelliForm modernisiert der Freistaat Bayern seine Plattform für EFRE-Förderungen und erleichtert so die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen Fördermittelempfangenden und bewilligender Stelle. Die Anbindung an das Unternehmenskonto vereinfacht die Authentifizierung und macht eine Unterschrift obsolet. mehr...
Registermodernisierung: Durch Register navigieren
[29.04.2024] Das Bundesverwaltungsamt hat die erste Version einer Registerlandkarte veröffentlicht. Die Online-Plattform ist ein wichtiger Baustein der Registermodernisierung und der Umsetzung des Once-Only-Prinzips. mehr...