Nordrhein-WestfalenEin Klick von der Polizei zur Justiz

[22.07.2021] In Nordrhein-Westfalen wird nun in vier Pilotbehörden schrittweise die E-Strafakte eingeführt. Damit wird das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz umgesetzt.

In Nordrhein-Westfalen wird in vier Pilotbehörden – in Aachen, Gelsenkirchen, Essen und Wuppertal – schrittweise die elektronische Strafakte eingeführt. Das teilen jetzt das Ministerium der Justiz und das Ministerium des Innern mit. Bisher seien 400 Verfahren digital versandt worden. Jährlich zähle die Polizei in Nordrhein-Westfalen rund 1,2 Millionen Verfahren. Künftig sollen sämtliche Strafverfahren digital von der Polizeibehörde an die Staatsanwaltschaft verschickt werden können.
Bereits seit dem Jahr 2018 arbeiten in Nordrhein-Westfalen das Ministerium der Justiz, das Ministerium des Innern und das Landeskriminalamt zusammen, um die elektronische Akte in Strafsachen voranzubringen. Das Vorhaben sei komplex, da in einem Strafverfahren zahlreiche Akteure involviert seien – unter anderem die Polizei, der Zoll, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Verteidiger. Im Rahmen des Projekts sei ein Stufenplan entwickelt worden, der vorsieht, wann welche Akten digital statt auf Papier übersandt werden. Im Oktober 2020 wurden die ersten E-Akten aufgelegt, nun arbeiten sich die Behörden von den einfachen Strafverfahren Schritt für Schritt zu den komplexen Verfahren vor. Im November 2021 soll es in den Pilotbehörden dann ausschließlich die elektronische PDF-Version geben. Bislang existiert die E-Akte weiterhin neben der Papierakte.
Mit der elektronischen Akte setzt die Landesregierung das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ um. Dieses Bundesgesetz sieht die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen bis zum 31. Dezember 2025 verpflichtend vor. Der Minister der Justiz, Peter Biesenbach, erklärte, das Projekt, mit dem die elektronische Strafakte derzeit bei vier Staatsanwaltschaften und vier Amtsgerichten pilotiert werde, sei bundesweit das erste „in der Form“. Die elektronische Akte sei ein unverzichtbarer Bestandteil, um auf dem Gebiet der Strafverfolgung schnell, effektiv und erfolgreich zu agieren.





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