VerwaltungsdigitalisierungNRW fragt die Bürger

[15.07.2021] Über die Online-Plattform Beteiligung.NRW können Bürger die Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung mitgestalten. Zur Diskussion steht bis zum 6. August ein Referentenentwurf der Landesregierung zur Stärkung der medienbruchfreien Digitalisierung.

In Nordrhein-Westfalen können die Bürger die Digitalisierung der Landesverwaltung mitgestalten. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie mitteilt, können sie sich noch bis zum 6. August 2021 über die Online-Plattform Beteiligung.NRW zu einem Referentenentwurf der Landesregierung äußern, der die Stärkung medienbruchfreier Prozesse vorsieht. „Unser Ziel ist es, den Alltag der Bürgerinnen und Bürger so unkompliziert wie möglich zu machen“, sagt Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart. „Dazu gehört, dass wir mithilfe der Digitalisierung viele Behördengänge überflüssig machen, weil Bürgerinnen und Bürger die Angelegenheiten mit ihrer Verwaltung online regeln können. Die Landesregierung baut hierzu mit dem vom Digitalisierungsministerium koordinierten Gesetzesvorhaben zahlreiche Schriftformerfordernisse in Fachgesetzen und -verordnungen ab, um Verwaltungsprozesse zu erleichtern und zu beschleunigen.“ Der Gesetzentwurf im Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen gibt vor, dass für alle Verwaltungsverfahren, wo es möglich ist, statt der Papierform elektronische Verfahren eingesetzt werden. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sollen beispielsweise dahingehend geändert werden, dass Unterlagen und Anträge nicht mehr schriftlich eingereicht werden müssen. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen stellt zudem klar, dass der Antrag auf Informationszugang per E-Mail erfolgen kann. Auch im Freizeitbereich sind laut Ministerium Erleichterungen geplant. Etwa die Fischereierlaubnis soll künftig per E-Mail beantragt werden können. Außerdem soll eine Experimentierklausel in das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen eingeführt werden, die die Erprobung digitaler Arbeitsweisen erleichtert. Die Ministerien und der Ministerpräsident können dazu Bereiche in ihrer Zuständigkeit identifizieren, in denen sie für einen befristeten Zeitraum Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften zulassen wollen. „Hierdurch können Erkenntnisse zu neuen und flexibleren Formen der Aufgabenerledigung gewonnen werden, die in die weitere Ausgestaltung der Digitalisierung der Landesverwaltung einfließen sollen“, sagt Andreas Meyer-Falcke, CIO der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist ein zentraler Baustein der Open-Government-Strategie Nordrhein-Westfalen, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter. Beteiligung.NRW schaffe hierfür die Basis. Angeboten werden Dialogverfahren zu gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen oder auch formelle Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Planungsvorhaben, Satzungen und sonstigen Regelungen.





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