NiedersachsenPoststelle für E-Rechnungen
Die Landesregierung in Niedersachsen hat jetzt die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr (NERechVO) beschlossen. Damit wird ein wichtiger Baustein des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) (wir berichteten) umgesetzt, meldet die Pressestelle der Landesregierung. Denn ab dem 18. April 2020 sind alle öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten. Die Verordnung konkretisiert diese Verpflichtung.
Drei Kernregelungen sind in der NERechVO festgeschrieben. Erstens: Die Verpflichtung zum Rechnungsempfang gilt für alle Rechnungen, die einem festgelegten einheitlichen Standard des Datenaustauschs entsprechen. Der Standard wird als XRechnung bezeichnet. Es werden auch Rechnungen verarbeitet, die der europäischen Norm EN 16931-1 entsprechen. Zweitens: Rechnungsempfänger müssen die Übermittlung von elektronischen Rechnungen mindestens per E-Mail oder per Webupload ermöglichen. Drittens: Das Land wird eine zentrale E-Poststelle für E-Rechnungen als Basisdienst betreiben, die auch eine Web-Erfassung von E-Rechnungen und ab dem April 2022 zusätzlich eine Web-Service-Infrastruktur ermöglichen muss.
Die zentrale Poststelle für E-Rechnungen wird vom IT-Dienstleister des Landes, IT.Niedersachsen, betrieben. Sie biete die verschiedenen Übermittlungswege an, prüfe eingehende Rechnungen auf Standardkonformität, sorge für eine verlässliche Speicherung der Eingänge und stelle den Rechnungsempfängern die geprüften Rechnungen zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung, meldet die Pressestelle weiter. Behörden im Geltungsbereich des NDIG müssen diese E-Poststelle nutzen. Alle anderen öffentlichen Auftraggeber können selbst entscheiden, ob sie sich an diese anschließen oder eine eigene E-Poststelle aufbauen.
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