ThüringenElektronischer Steuerbescheid

[02.03.2020] In Thüringen wird das Besteuerungsverfahren digitaler: Statt nur der Steuerberechnung liegen künftig die Steuerbescheide in Gänze elektronisch vor. Die Papierausfertigungen fallen weg.

Die Thüringer Finanzverwaltung führt den elektronischen Steuerbescheid ein. Finanzstaatssekretär Hartmut Schubert informiert über die Erleichterungen im Besteuerungsverfahren: „Steuerbescheide können mit dem Start der Veranlagung für das Jahr 2019 auch digital im PDF-Format angeschaut werden. Der Papierbescheid per Post entfällt dann künftig.“
Laut dem Finanzministerium des Freistaats soll das Besteuerungsverfahren für alle Beteiligten damit noch einfacher und effizienter werden. Mit der neuen Verfahrensweise erweitere die Steuerverwaltung die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten. Die Finanzverwaltung sorge künftig dafür, dass Steuerbescheide flächendeckend digital vom Finanzamt an den bevollmächtigten Berater oder den Steuerbürger geschickt werden können. Das Verfahren unterscheide sich von der bisherigen Bescheiddatenabholung über ELSTER. Bisher konnte sich der Steuerpflichtige dort nur die Steuerberechnung anzeigen lassen und so feststellen, ob das Finanzamt von den erklärten Daten abgewichen ist. Jetzt liegen die Bescheide in Gänze elektronisch vor. Die Papierausfertigungen fallen weg.
Wer seinen Steuerbescheid künftig nur noch in digitaler Form möchte, der muss bei der Erstellung der Steuererklärung in die elektronische Bekanntgabe einwilligen, teilt das Finanzministerium weiter mit. Hat das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt, wird dieser von der Finanzverwaltung in elektronischer Form bereitgestellt. Der Steuerpflichtige wird darüber per E-Mail informiert. Nach erfolgter Anmeldung kann der elektronische Steuerbescheid durch die abrufberechtigte Person im persönlichen ELSTER-Konto oder über die bei der Erstellung der Erklärung verwendete Software als PDF-Dokument heruntergeladen werden.





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