BMJVE-Akte in der Pilotphase

[19.02.2020] Seit Dezember läuft die Pilotphase für die E-Akte Bund im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Damit sind nun alle geplanten Pilotbehörden der Maßnahme E-Akte Bund an die Anwendung angebunden.
Das Projekt-Team E-Akte im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Das Projekt-Team E-Akte im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

(Bildquelle: www.verwaltung-innovativ.de)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende Dezember 2019 die Pilotphase für die E-Akte Bund gestartet. Nach dem Bundesamt für Justiz (BfJ, wir berichteten), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF, wir berichteten), der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb, wir berichteten) und dem Statistischen Bundesamt (StBA, wir berichteten) ist das BMJV die nächste Behörde, welche die Anwendung testet. Die Pilotierung beginnt laut dem Portal verwaltung-innovativ im Referat ZA5, das für die Organisation des Ministeriums und die dortige Einführung der E-Akte zuständig ist. Zu Beginn sollen ungefähr 30 Nutzer eingebunden werden. Geleitet werde das Einführungsprojekt von Matthias von Oepen und Jörg Weidlich, die mit ihrem Team seit dem Jahr 2016 an der fachlichen Konzeption und Einführung der E-Akte im BMJV arbeiten.
Ursprünglich sollte die Pilotierung im Juli vergangenen Jahres starten, ist auf dem Portal verwaltung-innovativ weiter zu erfahren. Der Beginn des Pilotbetriebs habe sich jedoch aufgrund von technischen Herausforderungen im Gesamtprojekt verschoben.
Mit der Pilotierung im BMJV seien nun alle geplanten Pilotbehörden der Maßnahme E-Akte Bund an die Anwendung angebunden. Dies beruhe auf einer engen Abstimmung mit der Projektleitung in der Arbeitsgruppe Dienstekonsolidierung im Bundesinnenministerium und den weiteren Projektbeteiligten ITZBund, BVA, Fabasoft, BfDI, BSI und Bundesarchiv. Alle Erfahrungen, die das BMJV vor, während und nach dem Pilotbetrieb sammelt, würden der Maßnahme und den weiteren Nutzerbehörden zugutekommen. Das BMJV folge hier dem Vorgehen der bisherigen Pilotbehörden.





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