BundE-Rechnung flächendeckend

[29.11.2019] Die E-Rechnung ist in der Bundesverwaltung jetzt flächendeckend eingeführt. Ziel ist es, die papierbasierte Rechnungsbearbeitung durch einen elektronischen Rechnungseingang und einen möglichst einheitlichen digitalen Bearbeitungsprozess in der gesamten Bundesverwaltung abzulösen.

Die Bundesverwaltung hat die E-Rechnung zum 27. November 2019 flächendeckend eingeführt. Das teilen das Bundesinnenministerium, das ITZBund und die Bundesdruckerei in einer gemeinsamen Pressemeldung mit. Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, sagt: „Wir haben mit der Einführung der E-Rechnung ein Etappenziel auf unserem Weg, Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten, erreicht. Sowohl Unternehmen als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung können nun die Vorteile der digitalen Rechnungsstellung und Bearbeitung umfassend nutzen. Das ist ein großer Erfolg.“
Umgesetzt wird die Einführung der E-Rechnung vom Bundesinnen- und -finanzministerium unter Mitwirkung des ITZBund sowie der Bundesdruckerei. Unterstützung kommt von der Schütze AG und der Bonpago GmbH. Ziel ist es laut der Pressemeldung, die papierbasierte Rechnungsbearbeitung durch einen elektronischen Rechnungseingang und einen möglichst einheitlichen digitalen Bearbeitungsprozess in der gesamten Bundesverwaltung abzulösen.
Wie es in der Pressemeldung weiter heißt, können E-Rechnungen jetzt über eine komfortable Web-Oberfläche erstellt und eingereicht werden. Der Upload sowie die Einreichung via E-Mail einer bereits erstellten E-Rechnung seien ebenfalls möglich. Diese Lösung stelle das Bundesinnenministerium den Bundesländern zur Mitnutzung zur Verfügung. In naher Zukunft werde zudem die Übermittlung via PEPPOL ermöglicht.
Die Annahme von E-Rechnungen ist für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes bereits seit dem 27. November 2018 Pflicht. Mit dem Stichtag 27. November 2019 gilt dies nun auch für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung. Während einer Übergangsfrist bis zum 27. November 2020 können Rechnungen weiterhin auch in Papierform eingereicht werden. Die Bundesländer regeln dies in eigener Gesetzgebung bis zum 18. April 2020.





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