E-Rech-VOEinfache PDF-Rechnung reicht nicht

[27.11.2019] Öffentliche Auftraggeber müssen ab heute bereit sein für den elektronischen Rechnungsempfang. Der Verband elektronische Rechnung befürchtet, dass rechtliche und technische Individuallösungen viele Lieferanten abschrecken werden.
Öffentliche Auftraggeber müssen jetzt bereit sein für den elektronischen Rechnungsempfang.

Öffentliche Auftraggeber müssen jetzt bereit sein für den elektronischen Rechnungsempfang.

(Bildquelle: Andriy Popov/123rf.com)

Ab dem heutigen Mittwoch (27. November 2019) gilt die „Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes“ (E-Rech-VO). Darauf weist der Verband elektronische Rechnung (VeR) hin. Nicht mehr nur alle Bundesministerien und Verfassungsorgane sind jetzt dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen im Format XRechnung zu empfangen und zu verarbeiten, auch öffentliche Auftraggeber, die keine obersten Bundesbehörden oder Verfassungsorgane des Bundes sind sowie die so genannten Sektorenauftraggeber und die Konzessionsgeber müssen auf den elektronischen Rechnungsempfang umgestellt haben. Betroffen sind damit auch alle bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, etwa die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. Das Datum hat auch Bedeutung für die Lieferanten. Ab heute dürfen die Rechnungsempfänger des Bundes nämlich alle papierbasierten Rechnungen oder Rechnungen, die als einfaches PDF ohne CEN-konformen XML-Datensatz übermittelt werden, zurückweisen.
Auch einige Bundesländer sind betroffen: Die öffentlichen Auftraggeber in Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind nun zum elektronischen Rechnungsempfang verpflichtet. In den Stadtstaaten Bremen und Hamburg gelten entsprechende Regelungen schon länger. Alle anderen Bundesländer müssen bis zum 18. April 2020 nachziehen.
#bild2 Stefan Groß, Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR), sieht Probleme durch eine drohende Vielzahl an rechtlichen wie auch technischen Individuallösungen: „Zwar haben sich einige Länder dafür ausgesprochen, die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes zu nutzen. Doch wird es auch zahlreiche selbstbetriebene Plattformlösungen geben. Und manche Bundesländer haben sogar noch gar keine Aussage getroffen, wie der elektronische Rechnungseingang vonstatten gehen soll.“ Zudem unterscheiden sich laut Groß auch viele landesspezifische Rechts- und Verwaltungsvorgaben mitunter erheblich voneinander – etwa ab welcher Rechnungshöhe nur elektronische Rechnungen akzeptiert werden sollen, in welchem E-Rechnungs-Format (XRechnung, ZUGFeRD 2.0) diese zulässig sind oder welche Übertragungswege zur Übermittlung der elektronischen Rechnungsdaten zur Verfügung stehen werden. Dies könnte viele Lieferanten abschrecken, mahnt Groß: „Ohne einen versierten E-Invoicing-Provider, der die verschiedenen Determinanten, Vorgaben und Spezifikationen für die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen im Blick hat, dürfte es für die meisten Rechnungssteller schwierig werden, einen einheitlichen, effizienten und kostensparenden Versandprozess für elektronische Rechnungen zu entwickeln.“



Stichwörter: E-Procurement, E-Rechnung


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