Schleswig-HolsteinE-Akte für Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte in der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein ist abgeschlossen. Mit dem Landesarbeitsgericht in Kiel wurde am 4. November 2019 auch die zweite Instanz in die elektronische Aktenbearbeitung – vom Eingang über die Verhandlung im Sitzungssaal bis hin zur Entscheidung – integriert. Das teilt das Justizministerium des Landes mit. Im April 2019 war zunächst das Arbeitsgericht Kiel als Pilot mit der elektronischen Aktenführung gestartet (wir berichteten), die Arbeitsgerichte Neumünster, Elmshorn, Lübeck und Flensburg folgten.
Das Landesarbeitsgericht und die fünf Arbeitsgerichte bearbeiten laut Ministeriumsangaben alle neu eingehenden Verfahren ausschließlich digital. Die laufenden Papierakten würden als Papierakten weitergeführt, in wenigen Monaten aber ausgedient haben. „Die Digitalisierung der Justiz ist das wohl größte Modernisierungsprojekt, das in der Justiz jemals durchgeführt worden ist. Mit der Einführung der elektronischen Akte in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit erreichen wir in Schleswig-Holstein einen weiteren Meilenstein. Wir sind bundesweit einer der Vorreiter bei der Digitalisierung der Justiz und haben nach Registergerichten und Grundbuchämtern (wir berichteten) einen weiteren Bereich vollständig digitalisiert“, erklärt Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack. Neben Schleswig-Holstein habe bislang lediglich Baden-Württemberg die elektronische Akte in einer Gerichtsbarkeit vollständig eingeführt (wir berichteten).
Positive Zwischenbilanz
Die Mitarbeiter der Arbeitsgerichtsbarkeit stünden der Digitalisierung der Justiz aufgeschlossen gegenüber, sagt die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Marlies Heimann. „Die bisherige Bilanz fällt für mich sehr positiv aus: Die von Schleswig-Holstein gemeinsam mit den Bundesländern Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen für die elektronische Aktenführung eingesetzte Software VIS-Justiz läuft stabil. Aber natürlich steigt die Abhängigkeit von der Technik und externen Faktoren wie dem störungsfreien Funktionieren der Landesinfrastruktur oder zum Beispiel des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, für das die Bundesrechtsanwaltskammer verantwortlich ist. Parallel zur elektronischen Aktenbearbeitung begeben wir uns bereits jetzt in die Optimierungsphase, denn natürlich ist noch nicht alles perfekt gelöst.“
Die Planung für die Einführung der E-Akte in den weiteren Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften läuft weiter. Ab Mitte 2020 sollen die Sozial- und Verwaltungsgerichte sowie das Finanzgericht, und ab 2021 die ordentliche Gerichtsbarkeit mit der elektronischen Akte ausgestattet werden.
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