Justiz NRWE-Akte startet in die Praxis

[30.10.2019] In Nordrhein-Westfalen ist jetzt die flächendeckende Einführung der führenden elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes bekannt gegeben worden. Damit beginnt nun die praktische Arbeit mit der E-Akte.
NRW: E-Akte startet in der Finanzgerichtsbarkeit in den Praxisbetrieb.

NRW: E-Akte startet in der Finanzgerichtsbarkeit in den Praxisbetrieb.

v.l.: Dirk Wedel, Staatssekretär; Harald Junker, Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf; Peter Biesenbach, Justizminister

(Bildquelle: Justiz NRW)

Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach und Staatssekretär Dirk Wedel haben gestern (29. Oktober 2019) die flächendeckende Einführung der führenden elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Zum Einsatz kommt laut Ministeriumsangaben das von der Justiz in Nordrhein-Westfalen federführend entwickelte Fachverfahren VG/FG. Die seit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Finanzgerichtsbarkeit am 1. Januar 2018 bestehende Möglichkeit der Einreichung elektronischer Anträge, sonstiger Schriftsätze und Dokumente werde nun um die durchgehende medienbruchfreie Verarbeitung bis hin zur elektronischen Versendung der gerichtlichen Entscheidung erweitert.
Justizminister Biesenbach sagte: „Die Einführung der elektronischen Akte in der Finanzgerichtsbarkeit wird die Effektivität der Justiz auch in Zukunft sicherstellen. Sie bietet für alle Beteiligte erhebliche Vorteile und verschafft wieder mehr Zeit für die eigentlichen Kernaufgaben.“ Fortan seien elektronische Akten stets verfügbar und verschiedene Bearbeiter könnten zeitgleich darauf zugreifen. Durch einfache, schnelle und komfortable Such- und Volltextrecherchemöglichkeiten lasse sich die Akte zudem deutlich besser erschließen und durchdringen.
Staatssekretär Wedel wies darauf hin, „dass damit die Digitalisierung der Aktenführung in dem ersten von fünf Gerichtszweigen in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen ist.“ Die elektronische Akte ist mehr als eine bloße Zukunftsvision, heißt es in der Pressemeldung des Justizministeriums weiter. In den kommenden Jahren soll sie schrittweise bei allen 226 Gerichten und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden.





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