NiedersachsenE-Akte statt Aktenberge
Zum 1. April 2019 hat das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) die E-Akte im Bereich des Schwerbehindertenrechts eingeführt. Wie das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitteilt, können damit Anträge zur Feststellung eines Schwerbehinderungsgrads schneller und einfacher als mit dem herkömmlichen Aktenablagesystem bearbeitet werden. „Für Menschen mit Behinderungen haben diese Anträge auf Unterstützung eine große Bedeutung“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann. „Mit der E-Akte gelingt es uns nun, das Verfahren zur Anerkennung des Schwerbehinderungsgrads zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit nutzen wir die Digitalisierung für die Verbesserung der Versorgung in Niedersachsen.“
Derzeit gehen laut Ministeriumsangaben im Jahr rund eine Million Postvorgänge allein im Bereich des Schwerbehindertenrechts an den sieben Standorten des LS ein. Rund 1,5 Millionen Akten mit über 100 Millionen Seiten lagern bereits auf über 4.000 Quadratmetern. Pro Jahr kommen durchschnittlich um die zehn Millionen Papierseiten dazu. Mit den jährlichen Posteingängen zum Schwerbehindertenrecht könnte das Niedersächsische Landesamt eine Strecke von über 3.000 Kilometern legen. Die Einführung der E-Akte mache damit Schluss. Ihr ist laut Ministerium ein dreijähriger Planungs- und Entwicklungsprozess vorangegangen, in dem alle technischen, wirtschaftlichen und logistischen Facetten sowie die Belange der Antragsteller und der Beschäftigten erfolgreich zusammengeführt wurden. „Ich danke dem zentralen IT-Dienstleister IT.Niedersachsen, der Deutschen Post als Scandienstleister sowie der Software-Entwicklung für die gute Zusammenarbeit“, sagt Christian Armborst, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. „Mit der E-Akte sind wir nun gut für die Zukunft aufgestellt.“
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