DatenschutzWegweisende Entscheidung

[13.02.2019] Facebook darf Daten, welche Nutzer auf anderen Websites und Services wie zum Beispiel WhatsApp hinterlassen, in Zukunft nicht mehr automatisch deren Facebook-Nutzerkonto zuführen. Das hat jetzt das Bundeskartellamt entschieden.

Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb seiner Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dessen Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie zum Beispiel WhatsApp und Instagram sowie den auf Dritt-Websites gesammelten Daten können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden.
Die Nutzungsbedingungen sowie Art und Umfang der Sammlung und Verwertung der Daten durch Facebook verstoßen nach Angaben des Bundeskartellamts jedoch gegen europäische Datenschutzvorschriften. Die Behörde hat dem Unternehmen Facebook daher weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt.
„Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen“, erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. „Die bisherige Zusammenführung aller Daten unter dem Facebook-Nutzerkonto hängt für die Zukunft von der freiwilligen Einwilligung der Nutzer ab. Wenn der Nutzer die Einwilligung nicht erteilt, darf Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen und muss auf eine Datensammlung und -zusammenführung aus den verschiedenen Quellen verzichten.“
Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Facebook hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) unterstützt die Entscheidung des Bundeskartellamts. „Das aktuelle Geschäftsmodell von Facebook verstößt in mehreren Punkten gegen die hiesigen datenschutzrechtlichen Vorschriften“, so BfDI Ulrich Kelber. „Gerade die Tatsache, dass Einwilligungen als wesentliche Grundlage für die meisten Datenverarbeitungen nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen, habe ich schon mehrfach kritisiert. Ich freue mich, dass das Kartellamt hier ein klares Zeichen gesetzt hat. Facebook muss nun zeitnah handeln und seine Datenverarbeitung endlich gesetzeskonform umgestalten.“





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