Thüringen / NiedersachsenEntwurf für novelliertes Vergabegesetz

[24.01.2019] Sowohl für Thüringen als auch für Niedersachsen liegt ein Entwurf zur Novellierung des jeweiligen Vergabegesetzes vor. Vereinfachung, Kosteneinsparungen und Entbürokratisierung sind das Ziel. In Thüringen liegt ein besonderes Augenmerk auf der stärkeren Berücksichtigung sozialer und ökologischer Belange.

Im zweiten Durchgang hat jetzt das Kabinett den vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf für die Novelle des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) (wir berichteten) beschlossen. Wie das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mitteilt, soll das novellierte ThürVgG bürokratische Hürden senken, den Rechtsschutz für Bieter verbessern, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern, aber auch soziale und ökologische Belange stärken. Neu eingeführt werde zudem ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe von 10,04 Euro. Diese Regelung soll für Landesaufträge und die Branchen verpflichtend sein, die keine Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder des Tarifvertragsgesetzes haben. Bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen des ÖPNV sollen Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mit einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen vergleichbare Löhne zahlen.

Soziale und ökologische Komponenten

Soziale und ökologische Kriterien, die für den Auftragsgegenstand entscheidend sind, können laut dem Thüringer Ministerium fakultativ vom Auftraggeber festgelegt werden. Allerdings sollen ökologische und soziale Kriterien ausschlaggebend sein, wenn die öffentlichen Auftraggeber zwischen sonst gleichwertigen Angeboten entscheiden müssen. Diese bislang fakultative Bonusregelung werde obligatorisch und um weitere soziale und ökologische Aspekte – etwa den Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen oder schwerbehinderten Menschen sowie Maßnahmen für Förderung der Energieeffizienz – ergänzt. Die bisherige Regelung, nach der ein Bieter bevorzugt wird, der mindestens 25 Mitarbeiter beschäftigt, entfalle zugunsten kleiner Unternehmen. Außerdem werde auf eine umweltverträgliche Beschaffung von Investitionsgütern unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips hingewirkt.
Der Gesetzentwurf komme in zahlreichen Punkten dem Ansinnen aller Beteiligten nach Vereinfachung, Kosteneinsparungen und Entbürokratisierung nach. Dazu zähle unter anderem die Anpassung an die Vergaberegelungen des Bundes, die Einführung des Bestbieterprinzips, die Möglichkeit eines Direktauftrags bis zu einer Wertgrenze von 1.000 Euro oder die Erleichterung bei Schulbuchbestellungen. Der Gesetzentwurf wird laut Ministerium nun dem Landtag zugeleitet und soll noch vor der Sommerpause 2019 verabschiedet werden.

Tariftreue- und Vergabegesetz

Um den Verwaltungsaufwand für Wirtschaft und Vergabestellen zu reduzieren, hat auch die niedersächsische Landesregierung eine Novellierung ihres Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg gebracht. Durch den Abbau von Bürokratie würden einerseits die Unternehmen und andererseits die öffentlichen Auftraggeber entlastet, sagt dazu Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „So erleichtern zum Beispiel elektronische Verfahren beiden Seiten die Vergabe ungemein. Die Vereinheitlichung der niedersächsischen Regeln mit denen des Bundes und anderer Bundesländer macht es zudem insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen leichter, sich auf Ausschreibungen zu bewerben.“ Wie die Niedersächsische Staatskanzlei mitteilt, ist der Gesetzentwurf nun zur Verbandsabstimmung freigegeben.





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